Parole „Weihnachtseinkäufe“

Ab Mittwoch 16.12.2020 wird knallhart „zugsperrt“, auf neudeutsch „Lo(c)k down„.

Mit der Parole „Weihnachtseinkäufe“ kommst Du allerdings bei Söder noch überall durch und kannst nicht nur zwischen Karlsplatz und Marienplatz in der U-Bahn körperliche Nähe genießen.

Anscheinend ist die „Influenza“ mittlerweile zur „Inflorenza“ mutiert und wird hauptsächlich nur noch zwischen Schnittblumen übertragen. Jedenfalls waren die jährlichen Todesraten allein bei Influenza die letzten Jahre höher als dieses Jahr die Covid-Toten und Influenza-Toten zusammengenommen. Es stirbt kaum noch jemand an normaler Grippe und die Gesamtsterblichkeit hat sogar leicht abgenommen.

Leute, wenn dieser Umstand dazu führt, dass ich über 90 Jahre alt werde ist es mir wurscht, wenn ich dann an „Inflorenza“ sterbe!

Massive Verstöße gegen Recht und Gesetz durch Corona-Maßnahmen

Nach § 2 Ziff. 2. der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 616, BayRS 2126-1-12-G), die durch Verordnung vom 12. November 2020 (BayMBl. Nr. 639) geändert worden ist
gilt unverändert weiter

„…Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit…“

Nach internationaler Annahme könnte entgegen den Verkündungen von Drosten und Spahn die Verbreitung des Virus durch Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingedämmt werden. Nach eher laienhafter Auskunft des Ministerpräsidenten sei sogar ein Schal ausreichend.

Nach dem Regelungsgehalt des vorerwähnten Paragraphen können nach der Vorschrift „Befreite“ überall (öffentlich und privat) dort wo wegen der BayIfSMVen Corona-Maskenpflicht besteht auch ohne Maske auftreten. Eine weitere Handlung oder andere Schutzvorkehrungen verlangt die Verordnung ausdrücklich nicht.

Mittlerweile liegen wohl auch in Ostbayern die Nerven blank.
Leider müssen Maskenbefreite in der Folge trotz Vorlage einer ärztlichen Befreiung allerlei diskriminierende Ausgrenzungen erleben:

Es werden Zutritte in Geschäften und Behörden verwehrt.

Es werden Behandlungen ärztliche und therapeutische Behandlungen verweigert.

Eine Anwendung des Ausnahmetatbestands erweist sich immer mehr zum Spießrutenlauf für die maskenbefreiten Personen, „Sie haben keine Maske auf“ oder „hier besteht Maskenpflicht“…

Es wird angeregt, in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und in die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) Vorschriften aufzunehmen, die eine Diskriminierung wirksam verhindern. Es darf nicht sein, dass eine Verordnung zwar eine Befreiung enthält, diese aber unterlaufen werden kann indem man den Befreiten einfach örtlich oder leistungsmäßig ausgrenzt oder herabsetzt. Die Verordnung muss eine Regelung enthalten, die Befreite den Anderen absolut gleichstellt und nachteilige Behandlung durch ein Bußgeld ahndet.

Oder mach gleich beim Volksbegehren mit!