GEZ – nein Danke! Rundfunkbeitrag abschaffen!

Ein Volksbegehren muss den Hebel rechtlich korrekt am Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ansetzen. Fordert die Landesregierungen auf, im Namen ihrer Bürger zu handeln und nutzt die im RStV aufgeführte Kündigungsmöglichkeit. Durch den erklärten Willen der Bevölkerung mittels Volksbegehren sind unsere Regierungsvertreter angehalten, eine neue Regelung hinsichtlich der Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens zu suchen. Die zu findende Lösung sollte auf Freiwilligkeit statt auf Zwang basieren!

Der Erfolg des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ und das GSG, zeigen uns, wie erfolgreich der Bürger „ETWAS“ durchsetzen könnte . . .und das „man kann ja doch nix tun“ stimmt so nicht.
Wenn sich jeder Einzelne auf die politischen Möglichkeiten besinnt, sind es VIELE und das zeigt sich in den eine Million Unterschriften in Bayern. . .

Wie das funktionieren kann zeigt das

Volksbegehren BürgerRundfunk in Bayern (bitte anklicken)

Sie wollen in Bayern mehr tun, als nur zu unterschreiben? Werden Sie jetzt AKTIV!

Die „Öffentlich Rechtlichen“ riechen wohl den Braten und man fährt beim ARD schon Gegengeschütze auf: mit sogenanntem „Framing“.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • Public domain

Volksbegehren „Rettet die Bienen“: Riesiger Ansturm – Söder reagiert – jetzt wird’s gefährlich?

Wegen des großen Ansturms auf das Volksbegehren Artenvielfalt hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder einen runden Tisch und ein umfassendes Gesetz für mehr Natur- und Artenschutz angekündigt. Das will er unabhängig vom Ausgang des Volksbegehrens bis zum Frühsommer vorlegen.

Auweia das erinnert stark an das letzte erfolgreiche Volksbegehren über den Nichtraucherschutz, wo Söder ja anscheinend gar nicht so recht wußte wo und wie in Bayern die Lebensrealität gelebt wird.

Zum Glück setzte sich dann der Volksentscheid zum Wohl aller durch!

Andreas Trepte • CC BY-SA 2.5

Wird die „GEZ“ 2019 in einigen Bundesländern abgeschafft?

Brandenburg, Sachsen und Thüringen haben 2019 die Chance nach den Landtagswahlen endlich das Rundfunkbeitragsrecht zu ändern!

2019 AfD wählen !

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

§15 Vertragsdauer, Kündigung

Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Wird der Staatsvertrag zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils zu einem zwei Jahre späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich zu erklären. Die Kündigung eines Landes lässt das Vertragsverhältnis der übrigen Länder zueinander unberührt, jedoch kann jedes der übrigen Länder den Vertrag binnen einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.

Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Neuordnung des Rundfunkwesens im Bundesrat am 3. April 1987
Wegmann, Ludwig • CC BY-SA 3.0 de

Grüner „Transgender-Abgeordneter“ im Bayerischen Landtag

„Im Parlament ein Mann, privat auch mal Frau“, so titelt die Süddeutsche Zeitung gestern und stellt Markus Ganserer, MdL der grünen Fraktion im Bayerischen Landtag als erste „Transgender-Person“ vor. Ein Zwischenruf.

Bereits der zweite Absatz enthält FakeNews. Es sei, so die Süddeutsche gänzlich ungegendert, das „erste Coming-out eines Parlamentariers“ in Deutschland. Falsch. Nico Wittmann, 2016 als Nina Wittmann in die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg eingezogen, hat sich Anfang des Jahres 2018 geoutet. Das Problem für die SZ dabei ist wahrscheinlich seine Parteizugehörigkeit: AfD.

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AfD-Kandidat Swoboda scheitert bei Wahl zum Landtagsvize

Gestern konstituierte sich in Bayern der neue Landtag. Das Verhalten der Fraktionen von CSU, Freien Wählern und der FDP bei der Wahl des Landtagsvizepräsidenten empfand ich dabei einfach nur schäbig.

Die AfD nominierte Raimund Swoboda, einen verdienten leitenden Polizeidirektor im Ruhestand. Trotz seiner tadellosen Vita bekam er gerade einmal 27 von 204 Stimmen (die AfD hat 22 Mandate).

Es bleibt dabei: Der große Teil der Altparteien agiert in den Parlamenten gegen die AfD. Demokratische Gepflogenheiten werden dabei anscheinend ohne mit der Wimper zu zucken über Bord geworfen. Allerdings handelte es sich um eine Wahl und wenn einem Wähler die Nase oder das Parteibuch des Kandidaten nicht gefällt bekommt er keine Stimme!

http://www.br.de/nachrichten/bayern/afd-kandidat-swoboda-scheitert-bei-wahl-zum-landtagsvize,R8Y0ZtH