Waffen in Bürgerhand – Selbstverteidigung ist Menschenrecht!

Das ist erschütternd und unendlich traurig mit welcher Gewalt friedliebende Bürger täglich in Deutschland angegriffen werden.

Wäre ein bewaffneter Bürger in der Nähe gewesen wäre vielleicht gar niemand außer dem Täter zu Schaden gekommen. Nach dem ersten Angriff hätte möglicherweise jemand seine Pistole gezogen und den Angreifer niedergestreckt.

In USA, Südafrika, Israel oder Russland würde so etwas sicherlich nicht so leicht passieren, da dort relativ viele Privatmenschen ihre scharfen Kurzwaffen mitführen und die Gefahr besteht, dass einem Verbrecher bei seinem Angriff durch ein in seinen Kopf eindringendes Projektil sein Gehirn entfernt wird.

Leider ist der Schutzeffekt nicht konkret messbar, weil man mit Aushauchen des Lebens des Angreifers nicht feststellen kann ob der tapfere Held jetzt 1 oder 100 Menschenleben gerettet hat.

Wir fordern die Novellierung des Waffenrechts:
Jeder unbescholtene Bürger, der seit mindestens 21 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt soll auf Antrag einen Waffenschein erhalten. Aktive wie pensionierte Amtspersonen (Polizeibeamte und Berufssoldaten) sollen von amtswegen die Erlaubnis erhalten Waffen anzuschaffen und in Zivil tragen zu dürfen.

3 Antworten auf „Waffen in Bürgerhand – Selbstverteidigung ist Menschenrecht!“

  1. Die EU will zur vermeintlichen Terrorabwehr alle Salut-Deko und Vorderladerwaffen erfassen. Nicht nur, dass dies ein verwaltungstechnischer Kraftakt ist, der viel zuviel Zeit und Geld an einer Stelle bindet, die nicht der tatsächlichen Gefahrenabwehr dient.

    Nein, es ist schlicht verachtend, wenn Regierungen entgegen ihres Eides die bürgerliche Mitte der Gesellschaft mit Terroristen auf eine Stufe stellt und so pauschal zu Kriminellen stigmatisiert bzw. vorverurteilt. Ein solches Gedankengut schien seit 80 Jahren ausgerottet. Aber gerade von den etablierten Parteien wird doch nur allzugern nach den Parolen aus jener Epoche gegriffen („So wenig Waffen wie möglich ins Volk“).

    Dass die geplante Novelle wirkungslos bleiben wird, zeigt der tragische Anschlag. Neuseeland hat bereits viele Elemente desjenigen Waffengesetzes, welches die EU jetzt einführen will. Gegen einen solchen als „außergewöhnlich gut vorbereiteten“ bezeichneten Angriff und „außergewöhnlichen und beispiellosen Gewaltakt“ helfen eben keine Gesetze, die sich nur gegen die rechtstreuen Bürger richten.

    Auch selbsternannte Heilsbringer und Berufsbetroffene liegen mit ihrer gebetsmühlenartig wiederholten Meinung, dass die Welt nur dann sicherer wäre, wenn alle Waffen wie in England verboten sind, falsch. Gerade London verzeichnete eine Verzehnfachung der Schießerein und liegt mit Schusswaffentoten inzwischen sogar vor NewYork.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.