Corona 2021 ff

Coronaviridae • Nilses • Public domain

Coronaviridae • Nilses • Public domain

Am 31.03.2020 erläßt die Bayerische Staatsregierung (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) die bis 19.04.2020 geltende

Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
(Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV)
Vom 27. März 2020
(BayMBl. Nr. 158)
BayRS 2126-1-5-G

Da die Corona-Erkrankungen nach Auslaufen der BayIfSMV am 19.04.2020 und auch später nach einem Dutzend oder mehr von Folgeverordnungen nicht ausgerottet sein wird, schlug die Buergerplattform vor, besondere Schutzmaßnahmen für „spezielle Risikogruppen“ (ältere Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen, Raucher) vorzunehmen, da damit diejenigen aus dem Infektionsgeschehen herausgehalten werden, die im Falle einer echten Infektion die Ressourcen des Gesundheitssystems voraussichtlich am häufigsten und am intensivsten beanspruchen.

Darüber hinaus gehören Maßnahmen zur Stärkung des Immunsystems in die Bevölkerung eingeführt und staatlich gefördert. Mit einem geschwächten Immunsystem hat der Mensch gegen alle Infektionskrankheiten kaum Abwehrkräfte. Die derzeitige Maskenpflicht schwächt unser Immunsystem. Mit den derzeitigen Maßnahmen werden die Bürger zunehmend krank und die Infektions-Zahlen steigen trotz strikten Maskentragens und Abstandswahrung in Herbst und Winter an. Gerade für ältere Menschen mit geschwächtem Immunsystem haben Infektionskrankheiten (besonders der Lunge) fatale Folgen. Das Corona-Virus ist aggressiv aber nicht so tödlich, dass wir Menschen es nicht in den Griff bekommen können. Besonders bei Risikogruppen kann das Immunsystem durch Gesundheitsmaßnahmen wie vitaminreiche Ernährung, Vermeidung von Rauchen und Verzicht auf Masken wie auch Bewegung an der frischen Luft enorm gestärkt werden.

Eine Rückkehr zum Alltag wie vor „Corona“ wird allerdings hauptsächlich wegen Eigenart und Anzahl der PCR-Tests länger dauern, als die meisten denken:

Es ist das Gesetz der großen Zahl: je mehr man testet, umsomehr findet man. Trotz der stark angestiegenen Testzahlen im August 2020 wurden jedoch relativ weniger Positive aufgezeigt, was die Annahme untermauert, dass es sich um keine Massenerkrankung handelt. Das Virus ist wohl wie die gewöhnliche Grippe jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen und wird wie auch die ordinäre Grippe nach 80 Jahren Grippeimpfung nicht mehr komplett verschwinden.

(aktualisiert am 05.01.2021)

Der Deutsche Richterbund fordert enge zeitliche Befristung aller Maßnahmen & Wahrung der Verhältnismäßigkeit

Die Geschäftsstelle des DRB in der Kronenstraße • Jörg Zägel • CC BY-SA 3.0

Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert nun fast wörtlich das, was die AfD vor genau drei Wochen (eine Ewigkeit in Zeiten des Corona-Shutdowns) gefordert hat:Enge zeitliche Befristung aller Maßnahmen & Wahrung der Verhältnismäßigkeit.

http://www.pboehringer.de/richterbund-gibt-afd-recht

Zunehmend Verunsicherung in der Corona-Krise

© Peter Hollatz www.Zellertal.name

Klostermann-Kreuz bei Bodenmais • © Peter Hollatz www.Zellertal.name

Was heißt in den Verordnungen und Pressemeldungen „verboten“ – „erlaubt“ – „soll“ – „kann“ und ganz originell im Verordnungswesen „angehalten“?

Heute heißt es nach einer dpa-Meldung im Viechtacher Bayerwaldboten:

„Privatreisen bleiben verboten“

weiter unten im Text heißt es dann

„Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten sollen die Bürger weiter verzichten“

Ja was denn nun? Ist das Reisen klar verboten oder soll man es reduzieren/vermeiden?

Was machen unsere Politikspezialisten da, – zuerst alles verniedlichen um dann in blinden Aktionismus zu verfallen?

Bayerische Ausgangsbeschränkung rechtswidrig?

Verbotsschild zum Besuchsverbot in den München Kliniken • Partynia • CC BY-SA 4.0

Die Bayerische Ausgangsbeschränkung wurde per Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 unter Berufung auf § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen. Dies dürfte rechtswidrig sein. Der § 28 IfSG ist m.E. keine taugliche Rechtsgrundlage für epidemische Maßnahmen, mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist.

Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügung oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder gute Aussichten auf Erfolg.
Die Norm deckt zwar Eingriffe, die auf Einzelpersonen bezogen sind, gestattet aber keine auf die Allgemeinheit bezogenen. Zudem dürfen solche Maßnahmen auch nur kurzfristig verhängt werden, was sich direkt aus dem Wortlaut der Norm ergibt. Dort heißt es nämlich: „bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“. Darunter fällt offensichtlich keine pauschale zweiwöchige Verfügung.

Das VG München hat im Übrigen aus formalen Gründen die in Bayern erlassene Ausgangsbeschränkung zugunsten zweier Einzelpersonen vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht zweifelte an, dass die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden durfte.

Als Folge wurde diese Allgemeinverfügung zunächst durch die
Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 130, BayRS 2126-1-4-G)

und am 31.03.2020 durch die

Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
(Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV)
Vom 27. März 2020
(BayMBl. Nr. 158)
BayRS 2126-1-5-G

ersetzt.

Die Buergerplattforn schlägt vor nach Auslaufen der BayIfSMV am 19.04.2020, besondere Schutzmaßnahmen auf „spezielle Risikogruppen“ (ältere Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen, Raucher) zu konzentrieren, da damit diejenigen aus dem Infektionsgeschehen herausgehalten werden, die im Falle einer Infektion die Ressourcen des Gesundheitssystems voraussichtlich am häufigsten und am intensivsten beanspruchen.
Eine Rückkehr zum Alltag wie vor der Corona-Pandemie wird allerdings länger dauern, als die meisten denken und Vorsichtsmaßnahmen zum Ansteckungsschutz auch weiterhin erforderlich machen.

Mundschutz-Empfehlung des RKI: „Hüh oder Hott“?

James Gathany • Public domain

Effekt des Niesens oder Hustens ohne Mundschutz • James Gathany • Public domain

Die Argumentation des RKI widerspricht den Gesetzen der Logik. Selbst wenn Behelfsmasken nur dem Gegenüber des Maskenträgers einen Schutz vor Tröpfchen böten – und auch das sehen andere anders – dann ist es doch logisch: Hätten alle eine Maske, und seien es eben selbst gefertigte textile Schutzmasken, dann wären zwar weniger der Träger aber alle Personen gegenüber (und damit dann auch der Träger) deutlich besser geschützt.

Nach Ansicht der Buergerplattform soll das Tragen von Mundschutz in Örtlichkeiten wo sich Menschen begegnen, wie z.B. in Geschäften, Büros, Arztpraxen… bis auf weiteres verpflichtend sein. Hierdurch werden in erster Linie unsere Mitmenschen geschützt!

Die Rückkehr zu einem normalen Alltag wird im Zuge der Eindämmung der Corona-Pandemie länger dauern, als die meisten denken!

http://www.tagesschau.de/inland/kommentar-rki-mundschutz-101.html

Die Inkubationszeit des Coronavirus verdoppelt sich alle 2 Tage…

… und die Dummheit der Grünen verdoppelt sich anscheinend stündlich !

Bei den Grünen geschehen etwaige Versprecher, die so gravierend sind, dass es keine Versprecher sein können, sondern geballtes Halbwissen zum Vorschein bringt viel zu häufig. Ganz besonders an der Spitze. Oder doch das Spitze? Ist die Spitze.. an der Spitze.. völlig d̶̶u̶̶r̶̶c̶̶h̶̶g̶̶e̶̶k̶̶n̶̶a̶̶l̶̶l̶̶t̶ durchgegendert?

Oh Mann … – geh‘ besser Spargelstechen!

Und diese Politpfeifen sollen die Zukunft der Menschheit oder auch nur die Bunterepublik retten?
Unfassbar!

http://twitter.com/i/status/1247008424375791617

Ist die StaSi wieder aktiv?

Cham, 04.04.2020

Heute vormittag in einer kleinen Oberpfälzer Kreisstadt unterhalten sich zwei Kundinnen unter Wahrung des Sicherheitsabstands im Drogeriemarkt DM.

Gleich erschien eine Mitarbeiterin des Drogeriemarktes und meinte sie sei angewiesen Privatgespräche beim Einkauf zu unterbinden. Wenn sie ratschen möchten sollen sie dies doch bitte vor der Tür machen.

Was macht Corona mit Kinderseelen? 

Philipp Otto Runge • Public domain

Philipp Otto Runge • Public domain
  • geschlossene Kindergärten und Schulen
  • überall „Masken-Menschen“
  • Rufe nach einem „Großeltern-Verbot“
  • nur noch Corona im Fernsehen
  • die eigene Familie in Quarantäne

Versetzt der staatliche Umgang mit der Epidemie Kinder in Angst und Schrecken? Was macht die Ausgangsbeschränkung oder gar Quarantäne mit den Kleinen? Über Wochen sind die Kleinen von allen Freunden getrennt!

Wie sollten Eltern damit umgehen?

Es kann eine Belastung für Kinder werden, wenn ihre Eltern Angst zeigen. Wenn Eltern unruhig werden, überträgt sich das natürlich auf die Kinder.

Die Familien können eine Isolationszeit über mehrere Wochen überstehen, wenn es zuhause feste Abläufe gibt oder es gelingt, für die Situation angebrachte Strukturen zu organisieren. Weiterhin früh aufstehen, zu festen Zeiten lernen, eine rhythmische Abfolge an Aufgaben und Pflichten sollten beibehalten werden,

Auch Erwachsene sollten an festen Strukturen festhalten, auch wenn das aufgrund der Schulschließungen und Kurzarbeit schwierig sei und sie das häusliche und berufliche Umfeld für die kommenden Wochen neu organisieren müssen.

Mehr Tote nicht wegen Corona sondern wegen der Coronakrise?

Sander van der Wel from Netherlands • CC BY-SA 2.0

Sander van der Wel from Netherlands • CC BY-SA 2.0

Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Existenzbedrohung und Insolvenzen können Krankheiten und sogar erhöhte Sterblichkeit erzeugen. Sie können Menschen auch in den Suizid treiben. Einschränkung der Bewegungsfreiheit und Isolation haben auch weitere negative Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung und können zu ernsthaften psychischen Problemen führen.

Solche Folgen kann man nicht so einfach direkt ausrechnen, aber sie finden trotzdem statt und sie können möglicherweise schwerwiegender sein als die Folgen der Infektionen selbst.

Der Suizid des hessischen Finanzministers Thomas Schäfer im Zuge der Corona-Krise sollte uns dabei zu denken geben.

Epidemiologe Gérard Krause – Die Arbeitslosigkeit wird Krankheit & Suizidopfer erzeugen. …
https://youtu.be/a6KTBZjlqaA