Berlin in der auslaufenden Coronakrise
Künftig landen die persönlichen Daten aller auf das Coronavirus Getesteten bei den Gesundheitsbehörden. Das schreibt das zweite Pandemieschutzgesetz vor, das in dieser Woche beschlossen wurde.
Dann wird man lächelnd vor die Kamera treten und so etwas sagen wie „Wir begrüßen, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben. Das schafft gesellschaftlichen Frieden.“
Am 14. Mai wurde in Bezug auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger gegen den ausdrücklichen Protest des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber die staatliche Begründungspflicht für Grundrechtseingriffe faktisch ausgesetzt.
Die Regelungen sind Teil des zweiten Pandemieschutzgesetzes, das der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen hat.
Überraschung:
Ab sofort werden vor Operationen ein negativer Coronatest verlangt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach dem Mitte Mai von nur mit Stimmen der CDU/CSU und SPD beschlossenen zweiten Pandemieschutzgesetz landen die persönlichen Daten aller auf das Coronavirus Getesteten, auch negative bei den Gesundheitsbehörden. Man hat immer die Wahlmöglichkeit sich nicht untersuchen zu lassen, dann wird man aber auch nicht operiert.