Eingesperrt im Landkreis Regen?

Im Video auf der Landkreis-Regen-Seite

erklärt die Landrätin Frau Rita Röhrl am 18.12.2020:

„…im Zuge dessen ist auch eingefügt worden, dass das Einkaufen außerhalb des Landkreises in den Geschäften, die im Landkreis nicht mehr geöffnet haben dürfen untersagt ist. Das ist auch kontrolliert worden…“

In der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regen zur Bewältigung des sprunghaften Anstiegs der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 11.12.2020
http://www.landkreis-regen.de/wp-content/uploads/Amtsblatt-36.2020.pdf
hieß es jedoch:

„1.2 Das Verlassen der Wohnung zum Einkauf ist ausschließlich für das Aufsuchen von im Landkreis Regen gelegenen und zulässigerweise geöffneten Geschäften zulässig.“

Ja, was denn nun? Durfte man nun generell den Landkreis nicht zum Einkaufen verlassen, so wie man es in der Allgemeinverfügung verstehen kann oder durfte man schon zum Einkaufen den Landkreis verlassen, nur eben nicht zum Einkauf in Geschäften mit einem Sortiment, welche im Landkreis Regen geschlossen sind, so wie man das aus dem Video verstehen durfte?

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