Migranten in Europa sind keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention

„Das Problem der menschlichen Tragödien, die sich im Mittelmeer oder in Libyen, oder am Weg nach Libyen in Afrika abspielen, geht darauf zurück, dass die Leute damit rechnen, wenn sie sich in ein Boot setzen, werden sie automatisch nach Italien gebracht. Wenn auch die Menschen wissen, dass die Überlebenschancen bei 50 Prozent liegen, wird jungen Männern von den Familien diese Reise finanziert. Und wenn sie durchkommen, schicken sie vom Existenzminimum, das sie in Europa bekommen, Geld an die Familien zurück. Da sieht man schon, dass die jetzige Regelung die Leute dazu führt, ihr Leben ganz bewusst zu riskieren.“

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Masseneinwanderung hätte verhindert werden können!

Beamte sind im offenen Asylrechtsbruch persönlich haftbar

Die Remonstrationspflicht der Beamten nach BBG § 63 hätte die illegale Masseneinwanderung eigentlich verhindern müssen. Sie verpflichtet alle Beamten, die Rechtmäßigkeit von Anordnungen und Abläufen selbstständig zu überprüfen, wenn sie nicht persönlich haftbar gemacht werden wollen. Dafür genießen sie im Gegenzug die Unkündbarkeit als Schutz gegen existenzbedrohende Repressalien.

Die Masseninwanderung ist aber ein offener Rechtsbruch, der vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags sowie von führenden Verfassungsrechtlern (Prof. Dr. Dr. di Fabio, Prof. Dr. Schachtschneider, usw.) mehrfach bestätigt wurde.

Die Beamten in den Kommunen, Kreisen, Land und Bund hätten sich nicht beteiligen dürfen, ohne zweimal zu remonstrieren und schriftliche Befehle anzufordern. Nur dann wären sie persönlich aus der Haftung. Dieser Schutz des Rechts durch die Gründerväter hat im Duckmäuserstaat vollständig versagt.

Für diesen Rechtsbruch sind sie also wegen fehlender Remonstration persönlich haftbar, denn niemand kann behaupten, dass ihm die Masseneinwanderung ohne Pass und Nachweis nicht zumindest rechtlich fragwürdig vorkam.

Vermutlich dämmert manchen, dass sie in der persönlichen Haftungsfalle sitzen und sie versuchen daher, sich um jeden Preis gegenseitig zu schützen. Fr. Merkel hat es geschickt gemacht, denn sie hat nur „gewünscht“. Die ausführenden Beamten haben das Recht gebrochen.

Rechtliche Grundlagen:
GG 20: Die Beamten dürfen nur Gesetze keine Wünsche befolgen:
„GG 20 (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Zitat aus § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
„(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. „

Umfrage: CSU ist größtes Problem für Bayern

Gefragt nach den größten Problemen in Bayern, nannten 39 Prozent die CSU an erster Stelle – gefolgt von Flüchtlingen und dem Wohnungsmarkt.

Quelle: Sueddeutsche Zeitung

Dass die CSU nicht weiß wo in Bayern die Lebensrealität gelebt wird hat Söder schon beim GSG bewiesen, wo ihn erst ein Volksbegehren wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt hat.

Nach der Landtagswahl 2018 gab es dann tatsächlich lange Gesichter und langjährig liebgewonnene Plätze mußten an die AfD abgegeben werden. 2023 kann es im Zusammenwirken der alternativen Parteien zu einer Wachablösung im Maximilianeum kommen. Das ist wie die Reise nach Jerusalem, wo mit dem Verstummen der Musik immer ein Stuhl zu wenig da ist um welche gerangelt werden.

Jedenfalls wird mit der nächsten Landtagswahl in Bayern das Problem CSU deutlich kleiner!

Einigung auf Gipfel: EU will geschlossene Aufnahmelager – Das wird uns als Lösung verkauft?

De facto heißt das: Es bleibt alles so wie es ist.

Die EU-Staaten haben sich bei ihrem Gipfel in Brüssel darauf geeinigt, in der EU geschlossene Aufnahmelager für auf dem Seeweg Anreisende einzurichten. Diese sollen in Ländern entstehen, die sich freiwillig dazu bereit erklären. Aus den Lagern heraus sollen die Menschen wiederum auf Staaten verteilt werden, die freiwillig mitmachen. Welche das sein könnten, ist noch unklar.

Gar nichts wurde erreicht, jeder haut dem anderen auf die Schulter und die Volkverarschung geht weiter!

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Deutschlands absurdester Asyl-Fall

„Wer die Geschichte von Jeffrey Omorodion (39) liest, hat keine Zweifel mehr, wie anfällig unser Asylsystem für Missbrauch ist. Der Nigerianer ist Deutschlands absurdester Asyl-Fall:

► Er griff einen Polizisten an.
► Er wurde nach Frankreich abgeschoben.
► Er bekam ein Einreiseverbot – und ist trotzdem wieder da!

…Der Nigerianer: „An der Grenze wurden wir nicht kontrolliert. Wir sind in Karlsruhe angekommen, dort zur Erstaufnahme gegangen. Von dort schickte man uns zurück in eine andere Unterkunft.“

Dort lebt die Familie jetzt mit 40 anderen Familien – und das wird auch erst einmal so bleiben! Carsten Dehner (40), Sprecher im baden-württembergischen Innenministerium, zu BILD: „Wie lange das dauert, hängt von den französischen Behörden ab.“

Vor seiner Abschiebung habe Omorodion 1200 Euro pro Monat bekommen. Finanziell bleibt der Nigerianer, der gar nicht mehr hier sein dürfte, abgesichert.“

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