Stellen Sie sich vor, sie sprechen am Telefon mit einem Freund. Plötzlich ertönt ein Besetztzeichen. Eine Automatenstimme erklärt ihnen, sie hätten in diesem Gespräch ein verbotenes Wort verwendet. Deshalb dürften Sie nun 30 Tage lang keine Telefongespräche mehr führen. Eine erschreckende Zukunftsvision wie in der entsprechenden TV-Serie „Black Mirror“? Ein wirtschaftlich absurdes Vorgehen eines Unternehmens gegen seine Kunden? Für Facebook ist dieses Verhalten inzwischen zur täglichen Normalität geworden.
Seit über einem Jahr werden Postings tausender Facebook-Nutzer im deutschsprachigen Raum gelöscht. Die betroffenen Nutzer erhalten zudem Straf-Sperren von bis zu 30 Tagen. Weshalb genau, erfahren sie wie gewöhnlich nicht. Es würde sich um einen Verstoß gegen die „Gemeinschaftsstandards“ handeln. Oftmals können sie sich an die betroffenen Postings nicht einmal mehr erinnern – diese müssen in der Sichtbarkeitseinstellung nicht einmal „öffentlich“ sein. Technische Insider vermuten einen Automatismus. Wahrscheinlich auf Betreiben der von der deutschen Regierung installierten Zensurinstitute wurden bestimmte Begriffe auf den Index gesetzt. Facebook-Nutzer können diese Begriffe zwar weiterhin ohne Warnung eingeben – und erhalten auch nirgendwo Einblick in die Liste der verbotenen Wörter. Wenn einer der Begriffe gefunden wird, wird sofort gelöscht und gesperrt. Dass dabei auch deutschsprachige Nutzer in anderen Ländern betroffen sind, interessiert Facebook nicht.
Heute morgen ging es bei Peter Hollatz wieder von Neuem an:
Die Aufforderung seine Identität zu bestätigen läßt schon eine bevorstehende Sperrung erahnen.
Und tatsächlich, er hatte vor Monaten (oder waren es schon Jahre?) die Genzpolizisten als „Greponesen“ und einen sehr dunkelhäutigen GI als „Neger“ bezeichnet, mit der Folge einer aktuellen 30-tägigen Facebooksperre.
Ergänzung am 01. Mai 2018 10:53:
Und weiter geht’s! Gerade ist wohl ein Schnüffler über alte „Neger“-Beiträge bei Facebook gestolpert.
Erst die obligatorische Identitätsbestätigung:
Und dann völlig haltlose Vorwürfe wobei in Facebookbeiträgen der Begriff „Neger“ gebraucht wurde.
Ergänzung am 19. Oktober 2018 15:09:
Und weiter geht’s! Gerade ist wohl ein Schnüffler über einen Beitrag bei Facebook gestolpert wo Polizeibeamte durch eine Menschenmenge angegriffen wurden. Hierbei wird Peter Hollatz sogenannte „Hassrede“ vorgeworfen.
Nach einschlägigen Polizeigesetzen ist der Gebrauch von Schusswaffen gegen Menschenmengen gesetzlich erlaubt, wenn aus diesen Straftaten begangen werden.
Ein Polizeibeamter hat verschiedene rechtliche Möglichkeiten die Schusswaffe einzusetzen:
Bundespolizisten UZwG,
Land Bayern § 67 PAG (Schusswaffengebrauch gegen Personen).
Nach § 10 (2) UZwG dürfen Schußwaffen gegen eine Menschenmenge dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.
Darüberhinaus können auch Polizeibeamte mit Waffengewalt Notwehr üben. Im Nachgang wird rechtlich geprüft ob die Spezialvorschrift oder das StGB den Waffeneinsatz abdeckt. Man muss dann halt eine Meldung schreiben! Keinesfalls wäre bei einem Polizeibeamten die Flucht oder sich dem Mob ergeben ein probates Mittel
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Jetzt also die dritte Facebooksperre über 30 Tage, dabei ist eine Klage gegen die erste Sperrung wegen der Verwendung des Begriffs Neger in harmlosen Zusammenhang mit den Hl. Drei Königen seit Januar 2018 noch anhängig. Herr Dr. jur. Christian Stahl aus Regensburg vertritt ihn aktuell gegen Facebook! Dr. Stahl ist ein Anwalt der auf Medienrecht spezialisiert ist. Als Reaktion auf die Zensur der Regierung gegen ihr eigenes Volk vertritt er nun die Rechte von Facebook-Nutzern gegen den Konzern.
Ich glaube hier beginnt etwas Großes! Denn Konzerne lernen nur über Klagen und Geldverlust und genau das bahnt sich hier an. Wenn nur ein kleiner Teil der Betroffenen klagt, wird das Facebook und Heikos Zensurgesetz empfindlich treffen.
Werdet Teil des juristischen Widerstands gegen das NetzDG wehrt Euch gerichtlich gegen Facebook-Sperren und teilt diesen Link in den Sozialen Medien, wie Facebook, VK.com…
4 Antworten auf „Verstoß gegen Facebookstandards – 30 Tage Sperre“