Radikale Hinterhof-Moscheen

Die TV-Sendung „ZDFzoom“ hat Mitte November 2018 mit in Moscheen in Berlin, Essen und Bad Kreuznach eingeschleusten Muslimen belegt: Etliche Imame rufen in Deutschland in ihren Predigten zu Hass auf und hetzen gegen Juden und Christen. Zwei muslimische Asylbewerber berichteten schockiert aus Bad Kreuznach, dort hätte ein Imam erklärt, er spreche kein Deutsch, weil er diese verhass­te Sprache nicht lernen wolle. Deutschland sei ein Land von Ungläubigen, das man einnehmen und mit der Scharia islamisieren müsse. Viele Kinder sollten die Muslime bekommen, das hätte schon der türkische Präsident gesagt, damit könne man die muslimische Gemeinde erweitern, zuerst in Deutschland, dann in ganz Europa. Der Imam „hat auch einmal gesagt, es sei nicht schlimm, wenn man diese Ungläubigen tötet, weil es ja Ungläubige sind“, berichtete einer der Asylbewerber. Vom Drehteam konnte eine Mitarbeiterin auch in islamistische Frauennetzwerke eingeschleust werden, in denen sich ebenfalls “eine erschreckende Radikalität” breitgemacht habe.
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Raimond Spekking • CC BY-SA 4.0

Schon wieder Konzentrationslager?

Deutschland wird seine unerwünschten Gäste nicht los! Bereits ausreiseverpflichtete Personen oder einer bestandskräftigen Abschiebung unterliegenden „Gäste“ sind m.E. innerhalb der Gesetzeslage geschlossen unterzubringen. Da dies nicht in 5* Hotels erfolgen kann wären Unterkünfte erforderlich sein, die ein eigenmächtiges Entfernen verhindern. Dabei ist es unerheblich ob die einheimische Bevölkerung durch den unkontrollierten weiteren Aufenthalt dieses Personenkreises gefährdet werden könnte!

Claudia Roth auf Abwegen oder „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“

„Ich halte das für einen unhaltbaren Zustand, wenn die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags hinter Parolen wie ‚Deutschland, Du mieses Stück Scheiße‘ herläuft. Sie trägt damit zur Radikalisierung der Gesellschaft bei und macht sich mitschuldig, wenn sich das Klima in Deutschland hochschaukelt.“

Florian Herrmann

Mit diesen Worten kritisierte der damalige innenpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag die grüne Politikerin Claudia Roth, die sonst keine Kamera auslässt, um sich von Rechtsradikalen zu distanzieren und darüber hinaus regelmäßig über irgendwelche Dinge „schockiert“ oder „betroffen“ ist...

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Olaf Kosinsky • CC BY-SA 3.0 de

eigentümlich frei

1.000 Euro Belohnung für Zivilcourage

Kein Bier für Politiker!

eigentümlich frei kämpft zum Jahresstart für soziale Gerechtigkeit beim Rausschmiss unangenehmer Gäste

von Redaktion eigentümlich frei

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Bildquelle: shutterstock.com
Den Freunden der Freiheit aber: Prosit Neujahr!

Die libertäre Zeitschrift eigentümlich frei verspricht Gastwirten und Restaurantchefs 1.000 Euro Belohnung, wenn sie Politiker der etablierten Parteien (CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP) einmal nicht bedienen und ihrer Räume verweisen. Die ersten drei Lokaleigentümer, die dies im neuen Jahr nachweisen (so dass wir darüber berichten können), erhalten die ausgelobte Geldsumme und eine Urkunde für Zivilcourage.

Zum Hintergrund: Die bayrische AfD-Politikerin Katrin Ebner-Steiner wollte im November 2018 in der „Goldenen Bar“ im Münchner Haus der Kunst essen gehen. Sie wurde vom Lokalbesitzer aufgrund ihrer ihm nicht genehmen politischen Gesinnung herauskomplimentiert. Zahlreiche Mainstreammedien – unter anderem die „FAZ“ – unterstützten den Rausschmiss publizistisch. Bereits im Jahr 2016 warb das Berliner Nobelrestaurant „Nobelhart & Schmutzig“ damit, keine AfD-Politiker zu bedienen. Auch diese Aktion erntete Beifall in etablierten Medien.

Im Fall der bayrischen AfD-Politikerin zitierte die „tz“ die Rechtsanwältin Sandra Warden, die auch Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes in Berlin ist: „Jeder Unternehmer darf im Rahmen seines Hausrechts und der Vertragsfreiheit entscheiden, wen er beherbergt und bewirtet – oder wen nicht.“ Nun wird die allgemeine Vertragsfreiheit von Wirten und anderen Unternehmern durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeschränkt. Nach diesem darf kein Kunde etwa wegen seines Geschlechts, seiner Religion, der ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder sexueller Identität diskriminiert werden. „Die politische Haltung eines Menschen ist hingegen kein verbotenes Diskriminierungsmerkmal im Sinne des AGG“, betont Warden. Deshalb, so fügt sie hinzu, „ist die Entscheidung eines Gastronomen oder Hoteliers, mit bestimmten Parteien oder Angehörigen von Parteien keine Verträge abzuschließen, seine eigene, freie Entscheidung“.

Die libertäre Zeitschrift eigentümlich frei verteidigt seit mehr als 20 Jahren vehement das Recht von Privatleuten und Unternehmern, Geschäftspartner und Kunden auszuwählen und auch ausschließen zu dürfen. Insofern lehnt sie auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als Zumutung und permanenten Angriff auf die Eigentumsrechte und die Vertragsfreiheit ab. Eine entschieden freiheitliche Haltung, die vor wenigen Jahrzehnten übrigens noch jeder Liberale und Konservative und die gesamte bürgerliche Presse in diesem Land teilten.

Diskriminiert wird schließlich immer. Wer Brötchen eines Bäckers kauft, diskriminiert den anderen. Wer eine Blonde heiratet, diskriminiert die Brünetten. Und das kann gar nicht anders sein, sobald Menschen handeln. Problematisch an Auswahl und Diskriminierung ist auch nicht irgendeine Begründung; wer danach juristisch fahndet, beschwört Gedankenkontrolle und am Ende einen wuchernden Gesinnungs- und Überwachungsstaat herauf. Nein, wirklich bedenklich wird Diskriminierung erst dann, wenn der Rauswurf immer nur eine bestimmte Gruppe trifft, andere aber nicht. Wenn man eine solche Entwicklung zu Ende denkt, droht ein Land ins Totalitäre abzugleiten. Deshalb ruft eigentümlich frei nun eine Aktion ins Leben, die für soziale Gerechtigkeit beim Rausschmiss von unangenehmen Politikern sorgen soll.

Politiker sind mit ihren ständigen Eingriffen ins private Leben, in die Eigentumsrechte und in die Vertragsfreiheit, mit ihrem Steuerraub und Regulierungswahn ohnehin so etwas wie die Geißel der Menschheit. Gegenüber der AfD wurde ein Anfang gemacht, ihnen das gelegentlich auch klarzumachen. eigentümlich frei meint: Höchste Zeit, es auch Vertretern der anderen Parteien zu zeigen, schon um eine ins Totalitäre wuchernde politische Diskriminierung auszuschließen!

Die Zeitschrift eigentümlich frei bittet ihre Leser und Freunde um breite Unterstützung der Aktion: Bitte teilt diese Auslobung in den sozialen Netzwerken, auf Blogs und Infoseiten der alternativen Medien und wo immer sonst dies möglich ist – macht insbesondere Gastwirte auf diese Aktion aufmerksam! Und bitte helft uns auch finanziell durch Spenden „Stichwort: Belohnung für Zivilcourage“, so dass eigentümlich frei mit entsprechenden Geldern auch nach den ersten drei Gewinnern die Aktion verlängern kann. Helft alle mit bei der eigentümlich freien Gleichstellungsbeauftragung zum Jahresstart: Kein Bier für Politiker!

Frohes neues Jahr!

Hier noch für Unterstützer der Aktion die Bankverbindung

Lichtschlag Medien / eigentümlich frei

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Oder als Abonnent über die Paypal-Direktzahlung im Online-Zugang:

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Der Beitrag „Kein Bier für Politiker“ wurde uns freundlicherweise von der Redaktion eigentümlich frei zur Veröffentlichung auf dem Blog der Buergerplattform freigegeben.

Link zum Originalbeitrag:
http://ef-magazin.de/2019/01/01/14210-1000-euro-belohnung-fuer-zivilcourage-kein-bier-fuer-politiker

Nicht die Uiguren sind das Problem! Der Mohammedismus ist das Problem (und die geostrategische Lage der Grund?)

Schon 1995 erklärte ein Provinzbeamter der deutschen Journalistenlegende Peter Scholl-Latour bei dessen Besuch in Ürümqi: „Wir machen uns keine Illusion. Das Problem der islamischen Wiedergeburt entdecken wir auch in dieser Region. Das wird sich nicht durch wirtschaftliche Fortschritte allein beheben lassen.“

China wehrt sich gegen die Islamisierung und geht gegen Kopftuch und die „Pan-Halalisierung“, die Kennzeichnung von Halāl-Produkten vor. Indem vieles als „halal“ eingestuft werde, falle man leicht „in den Morast des religiösen Extremismus“, so die „Global Times“.

Xinjiang ist eine autonome Provinz. In deren Selbstverwaltung stellen die Uiguren Führungskräfte auf allen hierarchischen Ebenen. Ethnisch-religiöses Konfliktpotential liegt vor allem darin, dass Peking neben seinem Rechtssystem kein muslimisches Sonderrechtswesen – zum Beispiel Anwendung der Sharia – bei den Uiguren duldet und das strikt überwacht.

Unter dem Titel

Der Sudeljournalismus

beantwortet nun RUBIKON ob die ARD Fake News gegen China verbreitet (bitte anklicken)

Die JUNGE FREIHEIT beleuchtet die Schlachtfelder der Uiguren

Chinas Uiguren-Problem ist jetzt auch ein deutsches

(bitte anklicken)

Zwischenzeitlich in Deutschland:

Berlin/Deutschland:

Die Feldlerche wird zum zweiten Mal nach 1998 Vogel des Jahres in Deutschland und China sei ein schlimmer Menschenrechtsverletzer.

Bjoern Kriewald • Public domain

Ist Deutschland noch zu retten?

…ja, aber die Altparteien werden es wohl nicht schaffen die Deutschen Werte und Identität des Volkes zu bewahren!

Im Augenblick sind noch viele gegen die neuen Alternativen Parteien und auch die Bevölkerung läßt sich in Gegendemos noch aufwiegeln.

Warte noch 1 – 2 Jahre!

  • Die öffentlichen Leistungen werden unbezahlbar und
  • kulturelle Neuerungen werden den Deutschen arg strapazieren. Du bekommst heute schon viele Lebensmittel, die nur noch nach mohammedanischen Grundsätzen also halal (=allahkonform) hergestellt sind.
  • Die Alternativen Parteien werden nicht nur mit den Altparteien sondern spätestens wohl in zwei Jahren auch mit mohammedanischen Parteien um die Regierung konkurrieren.

Oder glaubt im Ernst jemand von den Altparteien die Neubürger werden sie wählen wenn es Islam- und Migrantenparteien geben wird. Spätestens dann merken auch die bislang standhaften Altparteienwähler, dass dieser Idealismus keinen Blumentopf und keine Wahl mehr gewinnt.

Friedrich II. Public domain

Wird die „GEZ“ 2019 in einigen Bundesländern abgeschafft?

Brandenburg, Sachsen und Thüringen haben 2019 die Chance nach den Landtagswahlen endlich das Rundfunkbeitragsrecht zu ändern!

2019 AfD wählen !

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

§15 Vertragsdauer, Kündigung

Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Wird der Staatsvertrag zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils zu einem zwei Jahre späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich zu erklären. Die Kündigung eines Landes lässt das Vertragsverhältnis der übrigen Länder zueinander unberührt, jedoch kann jedes der übrigen Länder den Vertrag binnen einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.

Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Neuordnung des Rundfunkwesens im Bundesrat am 3. April 1987
Wegmann, Ludwig • CC BY-SA 3.0 de