Es ist das Bewußtsein in die körperliche Befleißigung und damit auch Gesundheit, welches besonders seit Turnvater Jahn bei den Deutschen hochgehalten wird und über die Nachkriegszeit bis in die 70er wirkte. Er initiierte die deutsche Turnbewegung. 1848 wurde Jahn Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung.
Leider steht Deutschland seit dem verlorenen Kriege unter starkem amerikanischen Einfluss und viele Deutschen haben nach Aussterben der Kriegsgeneration aus dem „amerikan way of life“ in erster Linie „fast food“ übernommen. Maggi, Knorr und Konsorten übernahmen in der immer mehr um sich greifenden Fernsehwerbung neben der Zigarettenwerbung den Rest.
Die aus dem Nationalsozialismus übernommene „Leibeserziehung“ stand noch Ende der 60er in einigen meiner Zeugnisse und wurde erst später allmählich über „Turnen“ und dem heutige gebräuchlichen „Sport“ „entnazifiziert“.
Die seit 1951 aufgenommen Bundesjugendspiele waren noch in unserer Schulzeit der 60er und 70er das große Sportereignis und wurden damals mangels Schulsportanlagen oftmals auf militärischen Sportanlagen ausgetragen. Ein „Dabeisein“ war damals alles.
Vorläufer der Bundesjugendspiele waren die im Jahr 1920 erstmals durchgeführten Reichsjugendwettkämpfe, welche im Nationalsozialismus „Pflichtprogramm“ wurden. „Schlank und rank“ waren die Schlagworte. Die Jugend wurde eingeschworen auf eine Diktatur.
Lasst uns heute unsere Jugend auf ihre Deutsche Heimat in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung einschwören, die es zu einer Basisdemokratie weiterentwickeln zu gilt.
Dass Jungen „für eine Sieger- oder Ehrenurkunde in den Bundesjugendspielen bessere Leistungen erbringen, also etwa in der Leichtathletik höher und weiter springen, weiter werfen und schneller laufen“ müssen „als die gleichaltrigen Mädchen“, sieht Rechtswissenschaftler Michael Sachs 2019 als „verfassungswidrig“.
Man scheint zu ahnen wo die Reise hingehen soll. Scheint auch hier die Brut der 68er aufzugehen? Dem Spitzensport wird es in Deutschland zwar auch nicht mehr leicht gemacht aber der Breiten- und Schulsport soll m.E. stärker gefördert werden. Daraus mag sich dann ein Reservoir ergeben, woraus man zukünftige Deutsche Olympiasieger schöpfen kann.
Quelle: Kölner Ordinarius Michael Sachs, Gleichheit im Sport, in: Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt) 2/2019, S. 50 (53) und S. 55: „Mein Teilergebnis, das Sie wahrscheinlich überrascht, lautet danach: Die differenzierende Verwendung der Kategorie Geschlecht in sportbezogenen staatlichen Regelungen, wie sie bei den Bundesjugendspielen Anwendung finden, verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, ist verfassungswidrig“.