Was sich auf der Freiburg-Demo tatsächlich abspielte: Augenzeugen berichten

In Freiburg gingen Menschen auf die Straße, die empört waren über die Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen jungen Frau, Menschen, die friedlich demonstrieren und ihre Missbilligung dieser Migrationspolitik zum Ausdruck bringen wollten. Mehr nicht. Was ihnen widerfuhr, berichtet David Berger. Es sind solche Ungeheuerlichkeiten, wie man sie kaum für möglich hält, wenn man nicht schon selbst Ähnliches erlebt hat. Und wir müssen uns inzwischen auch die Frage stellen, was mit unserer Polizei los ist. Aber lesen Sie bitte selbst.

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„Der Spiegel“ hat eine Unterlassungserklärung gegenüber der AfD-Fraktion im Bundestag abgegeben

In einer Kolumne hält der Spiegel-Autor Markus Feldenkirchen der AfD erfundene Fehltritte vor. Die zeigt sich verärgert – und erwirkt nun eine Unterlassungserklärung.
Anlass war eine „Spiegel“-Kolumne (42/2018), die angebliche Fehltritte von AfD-Bundestagsabgeordneten auflistete, die sich im weiteren Verlauf des Textes als erfunden herausstellten. Diese Auflösung war im Internet vorerst erst hinter einer Bezahlschranke zugänglich.

„Mohammedismus“ – heute als Kunstwort empfunden

Historisch betrachtet ist der Begriff Mohammedismus im 18. und 19. Jahrhundert recht gebräuchlich, z.B. im

Intelligenzblatt der Jenaischen Allgem. Literatur-Zeitung Nr. 40 v. 01.07.1808 S. 457

„Hr. Silveſtre de Sacy fährt fort, die religiöſen Irrthümer des Mohammedismus in allen ihren Zweigen zu verfolgen. Die Druſen, deren Geſchichte er zu ſchreiben unternommen hat, nahmen ihren Urſprung von der Secte der Fatimiden Chalifen, welche ein Zweig der Carmaten war; die Carmaten ſelbſt aber ſtammten von den Ismaeliten ab, einer Secte, deren Lehrſätze, Macht und ungeheure Fortſchritte Hr. de S. ſchon früher (im J. go8) geſchildert hatte.“

oder

Tennemann, Wilhelm Gottlieb: Geschichte der Philosophie, Johann Ambrosius Barth., Achter Band Erste Hälfte, Leipzig: 1810 S. 440

oder
Neues Rheinisches Conversations-Lexicon Encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände, Gesellschaft Rheinländischer Gelehrter, Achter Band, Dritte Originalauflage, Köln am Rein: Louie Bruére 1834 Sn. 307, 604, 605, 904

Voltaire beabsichtigte im 18. Jhdt den bis dahin gängigen Begriff Mohammedismus (mahométisme) durch eine adäquatere Bezeichnung zu ersetzen. Bei ihm tauchte erstmals der Begriff Islamismus unter der Bezeichnung „islamisme“ auf. Anlass dafür war die leicht missverständliche Fokussierung auf den Propheten Mohammed in der bisherigen Bezeichnung, welche mitunter fälschlicherweise zu der Annahme führen hätte können, Muslime würden Mohammed anbeten und ihn gottgleich verehren. Im 18. Jahrhundert bezeichnete Islamismus also die Religion selbst, dies hat mit dem heutigen Verständnis nichts gemein. Während sich der „Mohammedismus“ teils bis heute gehalten hat, war „Islamismus“ bereits zur Zeit des Erstens Weltkrieges aus dem Sprachgebrauch weitestgehend verschwunden (Kramer 2003: 65-77). Erst mit der auftretenden politischen Ideologisierung des Islam in den 1970er Jahren (vor allem Iran) wurde die Notwendigkeit einer die Religion von der politischen Ideologie unterscheidenden Bezeichnung offensichtlich. Auf der Suche nach einer passenden Bezeichnung entstanden immer wieder neue, teils aberwitzige Wortkreationen, welche durch ihr Bemühen einen äußerst pointierten Begriff zu kreieren, in sperrigen Begriffen wie revolutionary extremist neotraditionalist ultra-Islamic radicalism mündeten (Martin Kramer 2012: 67-71). Doch schlussendlich etablierte sich der verschwunden gewesene Begriff Islamismus, und hielt schlussendlich durch den herausragenden Islamkenner Gilles Kepel (Le prophète et pharaon: Les mouvements islamistes dans l´Egypte contemporaine 1984) Einzug im angelsächsischen Raum (Moser 2012: 24).

Literarische Werke zum oder mit dem Begriff „Mohammedismus“ sind auch hier zu finden.
http://archive.org/search.php?query=Mohammedismus&sin=TXT&page=2

Im aktuellen Duden findet man den Begriff „Mohammedismus“ merkwürdigerweise nicht.

Facebook verliert vor Gericht: „Gemeinsame Erklärung“ ist keine Hassrede

Großer juristischer Erfolg für die Unterstützer der von Vera Lengsfeld und Henryk M. Broder initiierten „Gemeinsamen Erklärung 2018“. Dass jeder, der diese bei Facebook postete, gesperrt und der Beitrag gelöscht wurde, ist rechtswidrig. Dieses Urteil erstritt jetzt der konservative Anwalt Joachim Steinhöfel.

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