Massive Verstöße gegen Recht und Gesetz durch Corona-Maßnahmen

Nach § 2 Ziff. 2. der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 616, BayRS 2126-1-12-G), die durch Verordnung vom 12. November 2020 (BayMBl. Nr. 639) geändert worden ist
gilt unverändert weiter

„…Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit…“

Nach internationaler Annahme könnte entgegen den Verkündungen von Drosten und Spahn die Verbreitung des Virus durch Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingedämmt werden. Nach eher laienhafter Auskunft des Ministerpräsidenten sei sogar ein Schal ausreichend.

Nach dem Regelungsgehalt des vorerwähnten Paragraphen können nach der Vorschrift „Befreite“ überall (öffentlich und privat) dort wo wegen der BayIfSMVen Corona-Maskenpflicht besteht auch ohne Maske auftreten. Eine weitere Handlung oder andere Schutzvorkehrungen verlangt die Verordnung ausdrücklich nicht.

Mittlerweile liegen wohl auch in Ostbayern die Nerven blank.
Leider müssen Maskenbefreite in der Folge trotz Vorlage einer ärztlichen Befreiung allerlei diskriminierende Ausgrenzungen erleben:

Es werden Zutritte in Geschäften und Behörden verwehrt.

Es werden Behandlungen ärztliche und therapeutische Behandlungen verweigert.

Eine Anwendung des Ausnahmetatbestands erweist sich immer mehr zum Spießrutenlauf für die maskenbefreiten Personen, „Sie haben keine Maske auf“ oder „hier besteht Maskenpflicht“…

Es wird angeregt, in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und in die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) Vorschriften aufzunehmen, die eine Diskriminierung wirksam verhindern. Es darf nicht sein, dass eine Verordnung zwar eine Befreiung enthält, diese aber unterlaufen werden kann indem man den Befreiten einfach örtlich oder leistungsmäßig ausgrenzt oder herabsetzt. Die Verordnung muss eine Regelung enthalten, die Befreite den Anderen absolut gleichstellt und nachteilige Behandlung durch ein Bußgeld ahndet.

Oder mach gleich beim Volksbegehren mit!

Danke, Herr Söder!

Gerd Seidel (Rob Irgendwer) • CC BY-SA 3.0 http://commons.m.wikimedia.org/wiki/File:7859ri-Markus_Soeder.jpg

Gerd Seidel (Rob Irgendwer) • CC BY-SA 3.0

Danke Herr Söder für die weiteren Einschränkungen, dass man auch nicht mehr mit einem Ehepartner in einer riesigen Tennishalle Tennis spielen darf, vielen Dank dafür! Interessant ist, dass man die Maßnahmen jetzt nicht mal mehr begründen muss und auch nicht, ob es andere Alternativen gibt! Man muss es begründen, sie wieder zurück zu nehmen, das ist ein absoluter Wahnsinn!

Eine Person klagt, dass es nicht rechtens ist, dass die Fittnessstudios geschlossen sind und andere Einrichtungen nicht. Dann bekommt er Recht und man schließt kurzer Hand auch die anderen Einrichtungen! Ohne dass dort Infektionsgeschehen stattfanden!Was nicht passt wird eben passend gemacht. Wo sind wir denn Herr Söder! Ich hoffe nur, dass die nächsten Wahlen zeigen werden, was Sie alles falsch gemacht haben, und da bin ich mir sehr sicher!! Danke für NICHTS!!

Über den Wolken – kein Corona

Lufthansa • Arpingstone • Public domain

Seit Jahresbeginn sind weltweit 1,2 Milliarden Menschen auf Linienflügen unterwegs gewesen. Laut einer aktuellen IATA-Auswertung – haben sich 44 (!) Fälle von Infizierungen mit COVID19 an Bord via PCR-Test nachweisen lassen.

Das ergibt ein Ansteckungsrisiko von 1 zu 27,3 Millionen.

So langsam verstehe ich die Angst & Panik im Land der Dichter & Denker, echt jetzt… kein Scheiß

Die falschpositiven Test’s wurden in dieser Berechnung vernachlässigt, wird sowieso völlig überbewertet.

Quelle:

http://www.welt.de/reise/Fern/article218718148/Fluege-in-Corona-Zeiten-Wie-Airlines-ihre-Passagiere-schuetzen.html

Schwindelt die Bayerische Staatsregierung mit den Coronazahlen?

München, 02.11.2020, 08:15 Uhr
Nach Recherchen werden nur halb so viele Corona-Patienten beatmet, wie offiziell angegeben.
Schon häufiger gab es während der angeblichen Corona-Pandemie ein Durcheinander oder gar widersprüchliche Zahlen. So variierten beispielsweise die Inzidenzwerte stark – je nach Quelle.

Jetzt sorgen Zahlen zu den beatmeten Covid-19-Patienten für Irritationen.
Die bayerische Staatsregierung hatte in der vergangenen Woche mehrfach von fast doppelt so vielen beatmeten Patienten gesprochen, als es sie tatsächlich in Bayern gab! Da fragt sich nicht nur der geneigte Leser ob der Lockdown von der Bayerischen Staatsregierung herbeigelogen wurde und alle Bayern umsonst in Doppelhaft (es dürfen sich ja max. zwei Haushalte treffen) genommen wurden.

Ich stelle mir in diesem Zusammenhang die Frage, ob das ein hochverratsähnliches Verbrechen am Bayerischen Staatsvolk sein kann, was z.B. in Großbritannien bis 1998 mit der Todesstrafe geahndet wurde (Treason Act).

Quelle: http://www.br.de/nachrichten/bayern/durcheinander-bei-corona-zahlen-weniger-beatmete-patienten,SF7eOLh

Nur ein Teillockdown

Zugunglück in Montparnasse 1895 • public domain

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder einen Teil-Lockdown beschlossen. Er gilt ab Montag, 2. November, bis Monatsende – vorerst.

Heißt das, unser wirtschaftliches und gesellschaftliches Leben stürzt nur halb ab? Hat der letzte Lockdown und ein halbes Jahr konsequentes Maskentragen und Abstandhalten abgesehen von den wirtschaftlichen Folgen keinerlei Wirkung gezeigt?

Warum hat es bei den stark kritisierten Anti-Corona-Massendemonstrationen die bald zu 100% erwarteten Coronamassenausbrüche wohl nicht gegeben aber in den Altenheimen und Krankenhäusern, wo besondere Hygieneschutzmaßnahmen gelten und sogar Maskenbefreite Maske tragen kommt es zu massenhaften Coronaausbrüchen, die noch zu einer Schließung des ganzen Landes mit Ausgangssperren führen!

Fragen über Fragen wo sogar Spahn wegen der Fehlerquote einmal davor gewarnt hat nicht zuviele PCR-Tests zu machen.
Jetzt bitte nicht die falschen Schlüsse ziehen! Wenn Gesundheitsminister Jens Spahn sagt, mit dem Wissen von heute hätte man den Einzelhandel und etwa Frisörgeschäfte nicht schließen müssen, dann ist dabei ganz wesentlich der Zusatz: „Mit dem Wissen von heute.“ Oder wie es der frühere CDU-Kurzzeitgeneralsekretär Ruprecht Polenz sagt: „Mit dem Wissen vom Montag hätte ich meinen Lottoschein anders ausgefüllt.“

Werden deshalb Einzelhandel und Frisör nicht geschlossen, wohl aber die Gastronomiebetriebe, die am meisten in Hygienekonzepte und Plexiglasscheiben investiert haben?

Sollten wir uns nicht daran gewöhnen, wie an eine ganz normale Grippe, die leider auch Todesopfer fordert. Wer Abstand halten möchte und Maske tragen möchte soll dies auch weiterhin machen ohne diskriminiert zu werden und wer sich nicht besonders vor Grippe im Allgemeinen und Corona im Besonderen, Masern oder TBC schützen möchte soll verfahren wie gehabt.

58 von 60 Coronatests „falsch positiv“

Regensburg Fußgängerzone 24.10.2020 11:00

Kann man das auf die Gesamtzahl der Positiven hochrechnen? Das würde auch die geringe Anzahl der symptomatisch Erkrankten und aktuell an Corona Versterbenden erklären und einem neuerlichen Lockdown eher widersprechen.

Andererseits war die Möglichkeit, dass mit der kalten Jahreszeit das Virus wieder viral geht vorauszusehen. Genau genommen hatten das die Fachleute vorhergesagt – und zwar ausnahmsweise ausnahmslos alle. Sind wir schon wieder einem falschen Alarm aufgesessen?

Stoppt den Stopp“ hieß es schon im April

http://youtu.be/ejeWj9pXScA

Ohne Maske – ein Spießrutenlauf für Schwerbehinderte und chronisch Kranke

In Deutschland ist es für gesundheitlich chronisch beeinträchtigte Mitmenschen, die wegen ihrer Behinderung keine Maske tragen können ein regelrechter Spiessrutenlauf zwischen verängstigten Passanten, die einen ansprechen und denunzieren aber auch Ladeninhabern, die sich solche Störfaktoren vom Leibe halten wollen und ihnen im Namen eines „Hausrechts“ eine allgemein zugängliche Dienstleistung verweigern wollen.

Keiner weiss so recht Bescheid, möchte aber aktiv werden. Das kennt man ja auch aus der Politik, obwohl dort Millionen für externer Berater ausgegeben werden.

Da muss ich als MNS-Befreiter immer öfter richtig laut werden und auf das Antidiskriminierungsgesetz, amtlich: „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG). verweisen. Dabei ist es allerdings eher das Lautwerden, was den Gegenüber leiser werden läßt. Manche Betroffene können das nicht und ergeben sich der Situation.

Als MNS-Befreiter wurde ich neulich beim Autozulassen im LRA Regen von der Security nach Studium meines Attests und Auswertung der Diagnose angesprochen ich könne doch eine FFP2-Maske tragen. Ich vermag nicht zu sagen in welchem medizinischen Fachbereich der Hilfssheriff promoviert hat. Jedenfalls habe ich ich den Türsteher im Dienste des Landrats, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass er seine Arbeit nicht ordentlich gemacht hat, stehen lassen und meinen Weg fortgesetzt. Er hat mich ziehen lassen ohne zu kontrollieren ob ich auch die im Attest angegebene Person sei, wollte mir aber einen medizinischen Vortrag halten, den ich als unnötig, ja diskriminierend empfand.

M.E. eigentlich ein klassischer Fall nach dem Antidiskriminierungsgesetz. Ich ermuntere meine schwerbehinderten Mitmenschen, bei ähnlich gearteten Angriffen gegen die körperliche Unversehrtheit ihrer Person, wie zum Beispiel Maskenzwang oder Hausverbot in Geschäften und Restaurants den Schutz des Antidiskriminierungsgesetz in Anspruch zu nehmen, denn dazu ist es ja da. Man darf das nicht wie eine Anzeigenempfehlung des Landratsamtssprechers Heiko Langer verstehen. Das hat mit Denunziation nichts gemein.

Man kann eine Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verlangen:

Online

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/Beratung_Moeglichkeiten/Formular/Formular1_node.html

Weitere Kontaktmöglichkeiten

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html

oder direkt gem. § 21 AGG die Beseitigung einer zivilrechtlichen Benachteiligung und Schadensersatz, wie auch eine Art „Schmerzensgeld“ nach § 19 AGG gem. § 21 AGG geltend machen. Das kann dem Geschäftsinhaber schnell einige Tausend € kosten.

Vor der Erhebung einer Klage, mit der Ansprüche aus § 21 AGG durchgesetzt werden sollen, muss in einigen Bundesländern von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden sein, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. In Bayern ist nach Art. I Nr. 3 Bayerisches Schlichtungsgesetz ein außergerichtlicher Einigungsversuch für Ansprüche aus § 21 AGG obligatorisch. Außerdem gilt eine relativ kurze Verjährungsfrist von 2 Monaten.

Laßt 100 Menschen auf diesem Wege zu ihrem Recht kommen, dann ist ein Ende der Maskenpflicht bald in Sicht.