Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln • Stefan Kühn • CC-BY-SA-3.0
Seit Anfang 2019 häufen sich die Vorwürfe, die AfD sei eine rechtsextreme Partei und einige Parteimitglieder und ehemalige Parteimitglieder gießen Öl ins Feuer: die einen, weil sie u.a. im Sprachgebrauch teilweise an die nationalsozialistische Zeit erinnern, die anderen weil sie innerhalb der AfD vermeintlich rechtsextreme Lager vermuten.
Das ist natürlich Unsinn! Die AfD und sämtliche „Flügel“ bewegen sich auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung und haben das in ihren Statuten auch so festgelegt. Einzelne rechtsextreme Subjekte gibt es sicherlich quer durch die Bevölkerung in allen Parteien!
Aus den Reihen der Altparteien wurden Rufe laut, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen und das Bundesamt für Verfassungsschutz ließ sich wohl dadurch hinreißen die AfD offiziell zum „Prüffall“ zu erklären. Das Verwaltungsgericht Köln gab im Februar einem Eilantrag der AfD statt und untersagte dem Bundesamt, die AfD öffentlich so zu bezeichnen. Die Behörde akzeptierte dieses Urteil später und verzichtete auf Rechtsmittel.
Nun befleißigen sich Politiker aller Couleur die AfD aufzurufen mit dem Rechtsextremismus zu brechen und verwenden mitunter den Begriff „Nazi„. Rechtsextrem seien nicht nur die Antisemiten, die Holocaust-Leugner und die Skinhead-Kameradschaften. Rechtsextrem seien auch die, die Deutsche über Menschen anderer Herkunft erheben, nur weil diese nicht deutsch sind. Die eine kulturelle Überlegenheit der Deutschen gegenüber fremden Völkern behaupten. Die von einem Herrenmenschentum der Deutschen ausgehen, das es rechtfertigt, Muslimen oder Migranten in Deutschland nur mindere Rechte zuzugestehen und ihnen die Fähigkeit zur Integration abzusprechen. Alles das verstöße gegen das Grundgesetz, die Menschenwürde und die Religionsfreiheit.
Die Buergerplattform.com betont die Anerkennung der Menschenrechte und legt des Grundgesetz als staatliche Regelung fest.
Die Unterscheidung in Staatsbürger und Nichtstaatsbürger drückt die besondere Förderung des Deutschen Volkes aus. Der Begriff „Migrant“ ist hierbei unerheblich.
Die Religionsfreiheit ist gewährleistet. Soweit jedoch Ideologien die Minderwertigkeit von anderen Menschen (z. B. Frauen und Nichtanhängern dieser Ideologie) erklären und zum Bruch von Rechtsvorschriften (z.B. Mehrehe) aufrufen sind diese zu prüfen und ggf. als verfassungsfeindlich zu verbieten sowie deren Eigentum nach gesetzlicher Vorgabe einzuziehen.
Die Buergerplattform.com regt die Schaffung von Gesetzen an, wonach Manipulationen an Geschlechtsorganen insbesonders die Beschneidung von Minderjährigen wie auch die Schächtung von Schlachttieren ausnahmslos unter Strafe gestellt wird.
Eine Antwort auf „Die AfD – eine rechtsextreme Partei?“