… wird als Bildungsanstalt mit besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf definiert.
Die Bezeichnung „Brennpunktschule“ oder „soziales Brennpunktgebiet“ ist in der Verwaltung nicht definiert. Stattdessen spricht man von „Schulen, die in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf liegen“ und einen besonders hohen Anteil an Familien haben, die von sozialen Transferleistungen leben.
Woraus entsteht dieser Bedarf und durch welches Vorgehen wird man diesem gerecht. Wird hier nur Symptomdoktorei betrieben oder betreibt man auch Ursachenforschung mit daraus resultierendem Lösungsansatz.
Eine Politik im Volksinteresse muss darauf ausgerichtet sein soziale Transferleistungen umzuwandeln in Arbeitseinkommen. Dabei sollen öffentliche Aufgaben von staatlichen Dienstleistungseinrichtungen wahrgenommen werden. Zielrichtung einer Gesetzgebung soll die Vollbeschäftigung sein. Keine arbeitsfähige Person soll „arbeitslos“ sein. Mit der Verwirklichung einer annähernden Vollbeschäftigung werden Unternehmen angeregt finanzielle Anreize für die Gewinnung neuer Arbeitnehmer zu setzen und die Realeinkommenssituation wird sich wieder in den Stand der 70er Jahre einpendeln.