Diskussion zum Rahmenprogramm der Basisdemokratischen Partei Deutschland
Hier darf jedermann seine Meinung kundtun.
Politische Weiterbildung für ein zeitgemäßes Demokratieverständnis in Deutschland – Es kommt immer anders, wenn man denkt!
Diskussion zum Rahmenprogramm der Basisdemokratischen Partei Deutschland
Hier darf jedermann seine Meinung kundtun.
Diskussion zum Rahmenprogramm der Basisdemokratischen Partei Deutschland
Hier darf jedermann seine Meinung kundtun.
Diskussion zum Rahmenprogramm der Basisdemokratischen Partei Deutschland
Hier darf jedermann seine Meinung kundtun.
Diskussion zum Rahmenprogramm der Basisdemokratischen Partei Deutschland
Hier darf jedermann seine Meinung kundtun.
Die „Basisdemokratische Partei Deutschland“ (kurz „Die Basis„) hat ein erstes Rahmenprogramm mit folgender Gliederung aufgestellt
Bildung, Wissenschaft, Medizin, Sport, Kunst und Kultur
Politik, Demokratie, Soziales, innere und äußere Sicherheit, internationale Politik
Wirtschaft und Handel, Arbeit, Steuern und Infrastruktur, Landwirtschaft und Ökologie
Hierzu bedarf es noch basisdemokratischer Diskussion und Entscheidungsfindung!
Die Basisdemokratische Partei Deutschland strebt an, volle politische Eigenverantwortung für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Dafür entwickelt sie technische Schwarmwerkzeuge für die Einreichung von Ideen, die Nutzung von Informationen sowie für Abstimmungen.
Schon jetzt kann man bei der Buergerplattform in die Diskussion treten. Bitte hierzu die einzelnen Ziffern anklicken.
…aber wohl nicht an Corona oder dem Klimawandel!Zwiesel, 16.07.2020
verstörende Gedanken in der lähmenden Mittagshitze des Hochsommers im Bayerischen Wald bei 9° Celsius.
In Bayern kursiert schon seit Wochen ein hartnäckiges Corona-Gerücht: Werden Kunden in einem Geschäft ohne Maske ertappt müsse der Ladeninhaber 5.000 € Bußgeld berappen. Es machen immer wieder Schauergeschichten die Runde worin von Verhängung dieser Bußgelder berichtet wurde.
Meine Anfrage an Direkt@Bayern.de Anfang Juli wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern (StMI) lapidar beantwortet dass der Betreiber/Verantwortliche dafür Sorge leisten muss, dass die Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingehalten werden. Ansonsten muss er mit Bußgeldern rechnen, wo der Mindestsatz bei 150 € liegt. Nun das sagt alles und nichts und wurde zwischenzeitlich auch Thema des Bayerischen Landtags.
Heute kam die Entwarnung vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), Geschäftsinhaber können gelassen bleiben wenn ein Kunde ohne Maske die Geschäftsräume betritt! Es legt nicht in ihrer Verantwortung und sie müssen keinesfalls mit einem Bußgeld rechnen.
Vorwurf der Beleidigung: Verfahren gegen Broder endet mit Freispruch
„Hoffe, weder psychisch noch physisch mit Kaddor zu tun haben zu müssen“