Rigaer Strasse • Pixabay License • Freie kommerzielle Nutzung • Kein Bildnachweis nötig
Dass rechtsfreie Räume für Linksextremisten geduldet werden, gehört in der deutschen Hauptstadt seit Jahren zur traurigen Normalität. Doch ein neuer Linksextremismus-Skandal in Berlin schlägt nun dem Fass den Boden aus! Nach einem brutalen Angriff auf den Hausverwalter des teilbesetzten Hauses Rigaer Straße 94 und dessen Anwalt durften die Polizisten nicht sofort das Autonomen-Gebäude durchsuchen. Hausverwalter und Anwalt haben deshalb eine Strafanzeige gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik wegen Strafvereitelung im Amt erstattet (§ 258a StGB).
Hintergrund ist eine skandalöse Anordnung der Polizeipräsidentin mit dem Titel „Entscheidungsvorbehalt zum gewaltsamen Eindringen in linke Szeneobjekte“. Danach müssen Polizisten vor dem Betreten linksextremer Gebäude zunächst in der Polizeizentrale um Erlaubnis fragen – im Falle von Durchsuchungen muss sogar die Polizeipräsidentin höchstpersönlich gefragt werden. „Wenn wir in die Häuser rein wollen, müssen wir erstmal telefonieren“, schildert ein anonymer Polizist gegenüber dem RBB. Bis dahin seien die Kriminellen über alle Berge. Unfassbar: Eine derartige Anordnung der Polizeipräsidentin gibt es explizit nur für den Bereich des Linksextremismus.
Die Polizeipräsidentin schafft damit eigenmächtig ein politisches Gesinnungsrecht, bei dem den Polizeibeamten je nach Gesinnung des Straftäters unterschiedliche Rechte zukommen. Solche Zustände wie in einer Bananenrepublik sind bei einem Senat mit Beteiligung der SED-Erben freilich nicht verwunderlich. Es ist dringend an der Zeit, dass die alternative Opposition und die aufkommenden basisdemokratischen Parteien weiter gestärkt werden, damit diesen Zuständen endlich ein Riegel vorgeschoben wird!