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Leipzig, 22.11.2022
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nun – wie schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof – die Ausgangssperre, das ganztägige Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, sei „ein schwerer Eingriff in die Grundrechte“ gewesen. Die Staatsregierung konnte nicht plausibel darlegen, warum eine Ausgangssperre so viel mehr zur Eindämmung der Pandemie hätte beitragen können als bloße Kontaktbeschränkungen. Schon das Verbot in Bayern alleine auf einer Parkbank sitzen und ein Buch lesen – zu Beginn der Corona-Pandemie empfanden viele Landsleute als unsinnige Gängelung.
Ich sehe in dem Zusammenhang Holetscheks und Söders nachgereichten Erklärungen als reine Schutzbehauptungen um den Wahlkampf nicht zu gefährden und stelle mir Frage ob Söder in seiner „Geltungssucht“ immer den Bund übertrumpfen muss. Nach meinem Empfinden hat Söder durch das Verhängen dieser unverhältnismäßigen Ausgangssperre „Das bayerische Lebensgefühl mit Füßen getreten“!