Die Schließung der Deutschen Volkswirtschaft war unnötig!

Haben die Maßnahmen der Regierung gegen das Corona-Virus gewirkt? Nein, sagt der Finanzwissenschaftler Prof. Homburg. Die Reproduktionszahl 1, die die Kanzlerin als Erfolg des Lockdown präsentiert, war schon 2 Tage vor den Maßnahmen des 23.3.2020 erreicht. „Der Lockdown hat überhaupt keine Auswirkungen auf die Verbreitung des Virus“, so der ehemalige Regierungsberater von Kanzler Schröder. Außerdem sei die Pandemie in Europa so gut wie vorbei, meint Prof. Homburg und verweist auf die neusten Zahlen des Euromomo.

Corona 2021 ff

Coronaviridae • Nilses • Public domain

Coronaviridae • Nilses • Public domain

Am 31.03.2020 erläßt die Bayerische Staatsregierung (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) die bis 19.04.2020 geltende

Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
(Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV)
Vom 27. März 2020
(BayMBl. Nr. 158)
BayRS 2126-1-5-G

Da die Corona-Erkrankungen nach Auslaufen der BayIfSMV am 19.04.2020 und auch später nach einem Dutzend oder mehr von Folgeverordnungen nicht ausgerottet sein wird, schlug die Buergerplattform vor, besondere Schutzmaßnahmen für „spezielle Risikogruppen“ (ältere Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen, Raucher) vorzunehmen, da damit diejenigen aus dem Infektionsgeschehen herausgehalten werden, die im Falle einer echten Infektion die Ressourcen des Gesundheitssystems voraussichtlich am häufigsten und am intensivsten beanspruchen.

Darüber hinaus gehören Maßnahmen zur Stärkung des Immunsystems in die Bevölkerung eingeführt und staatlich gefördert. Mit einem geschwächten Immunsystem hat der Mensch gegen alle Infektionskrankheiten kaum Abwehrkräfte. Die derzeitige Maskenpflicht schwächt unser Immunsystem. Mit den derzeitigen Maßnahmen werden die Bürger zunehmend krank und die Infektions-Zahlen steigen trotz strikten Maskentragens und Abstandswahrung in Herbst und Winter an. Gerade für ältere Menschen mit geschwächtem Immunsystem haben Infektionskrankheiten (besonders der Lunge) fatale Folgen. Das Corona-Virus ist aggressiv aber nicht so tödlich, dass wir Menschen es nicht in den Griff bekommen können. Besonders bei Risikogruppen kann das Immunsystem durch Gesundheitsmaßnahmen wie vitaminreiche Ernährung, Vermeidung von Rauchen und Verzicht auf Masken wie auch Bewegung an der frischen Luft enorm gestärkt werden.

Eine Rückkehr zum Alltag wie vor „Corona“ wird allerdings hauptsächlich wegen Eigenart und Anzahl der PCR-Tests länger dauern, als die meisten denken:

Es ist das Gesetz der großen Zahl: je mehr man testet, umsomehr findet man. Trotz der stark angestiegenen Testzahlen im August 2020 wurden jedoch relativ weniger Positive aufgezeigt, was die Annahme untermauert, dass es sich um keine Massenerkrankung handelt. Das Virus ist wohl wie die gewöhnliche Grippe jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen und wird wie auch die ordinäre Grippe nach 80 Jahren Grippeimpfung nicht mehr komplett verschwinden.

(aktualisiert am 05.01.2021)

Zunehmend Verunsicherung in der Corona-Krise

© Peter Hollatz www.Zellertal.name

Klostermann-Kreuz bei Bodenmais • © Peter Hollatz www.Zellertal.name

Was heißt in den Verordnungen und Pressemeldungen „verboten“ – „erlaubt“ – „soll“ – „kann“ und ganz originell im Verordnungswesen „angehalten“?

Heute heißt es nach einer dpa-Meldung im Viechtacher Bayerwaldboten:

„Privatreisen bleiben verboten“

weiter unten im Text heißt es dann

„Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten sollen die Bürger weiter verzichten“

Ja was denn nun? Ist das Reisen klar verboten oder soll man es reduzieren/vermeiden?

Was machen unsere Politikspezialisten da, – zuerst alles verniedlichen um dann in blinden Aktionismus zu verfallen?

Bayerische Ausgangsbeschränkung rechtswidrig?

Verbotsschild zum Besuchsverbot in den München Kliniken • Partynia • CC BY-SA 4.0

Die Bayerische Ausgangsbeschränkung wurde per Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 unter Berufung auf § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen. Dies dürfte rechtswidrig sein. Der § 28 IfSG ist m.E. keine taugliche Rechtsgrundlage für epidemische Maßnahmen, mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist.

Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügung oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder gute Aussichten auf Erfolg.
Die Norm deckt zwar Eingriffe, die auf Einzelpersonen bezogen sind, gestattet aber keine auf die Allgemeinheit bezogenen. Zudem dürfen solche Maßnahmen auch nur kurzfristig verhängt werden, was sich direkt aus dem Wortlaut der Norm ergibt. Dort heißt es nämlich: „bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“. Darunter fällt offensichtlich keine pauschale zweiwöchige Verfügung.

Das VG München hat im Übrigen aus formalen Gründen die in Bayern erlassene Ausgangsbeschränkung zugunsten zweier Einzelpersonen vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht zweifelte an, dass die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden durfte.

Als Folge wurde diese Allgemeinverfügung zunächst durch die
Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 130, BayRS 2126-1-4-G)

und am 31.03.2020 durch die

Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
(Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV)
Vom 27. März 2020
(BayMBl. Nr. 158)
BayRS 2126-1-5-G

ersetzt.

Die Buergerplattforn schlägt vor nach Auslaufen der BayIfSMV am 19.04.2020, besondere Schutzmaßnahmen auf „spezielle Risikogruppen“ (ältere Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen, Raucher) zu konzentrieren, da damit diejenigen aus dem Infektionsgeschehen herausgehalten werden, die im Falle einer Infektion die Ressourcen des Gesundheitssystems voraussichtlich am häufigsten und am intensivsten beanspruchen.
Eine Rückkehr zum Alltag wie vor der Corona-Pandemie wird allerdings länger dauern, als die meisten denken und Vorsichtsmaßnahmen zum Ansteckungsschutz auch weiterhin erforderlich machen.

Ist die StaSi wieder aktiv?

Cham, 04.04.2020

Heute vormittag in einer kleinen Oberpfälzer Kreisstadt unterhalten sich zwei Kundinnen unter Wahrung des Sicherheitsabstands im Drogeriemarkt DM.

Gleich erschien eine Mitarbeiterin des Drogeriemarktes und meinte sie sei angewiesen Privatgespräche beim Einkauf zu unterbinden. Wenn sie ratschen möchten sollen sie dies doch bitte vor der Tür machen.

Die AfD warnte schon sehr früh vor dem Coronavirus

Nilses • Public domain

Coronaviridae • Nilses • Public domain

Am 25.01.2020 warnte Kaufmann (AfD) vor Coronavirus, forderte Krisenstab und Einreisekontrollen.

Erst zwei Monate später beschlossen Bund und Land Maßnahmen zur Eindämmung des Virus.

Am 4.3. mahnte Weidel im Bundestag. – Staatsfunk und Politik höhnten. – Werden Menschen sterben, nur weil man Merkelkritikern eins auswischen wollte?

Und jetzt tönt es in beliebten Anglizismen: „Söder for President“.

Die Maßnahmen kamen für meine Begriffe in Bund und Land wochenlang zu spät! Die gesundheitlichen Einreisekontrollen an den Flughäfen und Grenzübergängen hätten viel strenger erfolgen müssen. Lorbeeren kann es dafür nicht geben, da die Pflichterfüllung nicht rechtzeitig kam! Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben ihre Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht und Söders Anhänger sehen seinen Aktionismus jetzt sogar als Fleißaufgabe weil seine Kollegen immet noch nicht handelten.

weiterlesen bei Dushan Wegner (bitte anklicken)

Ministerpräsident Söder auf Anti-AfD-Wahlveranstaltung

Facebook Bildschirmfoto

Als Ministerpräsident hätte Söder m.E. an dieser Wahlveranstaltung in München am 06.03.2020
Just don’t do it – gegen AfD und rechten Terror”
nicht teilnehmen dürfen, die sich in erster Linie sogar mit einem verhunzten Parteilogo auf der Veranstaltung gegen eine demokratische Partei wendet, die fast so viele Sitze hat wie die Freien Wähler.

Jetzt wird wieder nach einem „Aufstand der Anständigen“ gerufen.

Bitte keinen »Aufstand der Anständigen« mehr!

Als Aufruf zum Aufstand der Anständigen wird der Appell bezeichnet, mit dem sich der damalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder am 4. Oktober 2000 an die Öffentlichkeit wandte.

Parteien einigen sich auf Ramelow als Regierungschef

Thüringer Landtag • TomKidd • CC-BY-SA-3.0

Thüringer Landtag • TomKidd • CC-BY-SA-3.0

Sind wir nicht alle ein bischen „Bluna“?

In Thüringen haben Linke, SPD, Grüne und CDU einen Ausweg aus der Regierungskrise aus dem Hut gezaubert. Ex-Regierungschef Ramelow wird wieder Ministerpräsident. Den Weg freimachen soll die CDU, damit Ramelow nicht auf Stimmen der AfD angewiesen ist.

Zudem einigten sich Linke, SPD und Grüne und CDU auf einen sogenannten „Stabilitätspakt“: Damit soll unter anderem gesichert werden, dass die AfD bei politischen Entscheidungen im Landtag nicht das Zünglein an der Waage ist, hieß es am Freitag in Erfurt aus Verhandlungskreisen im Landtag.

Wie jetzt? Die CDU unterstützt die Mauermörderpartei? Erinnert das nicht an alte SED-Zeiten. Steht jetzt wieder die „Nationale Front“?
Die Nationale Front der Deutschen Demokratischen Republik (bis 1973 Nationale Front des demokratischen Deutschland) war ein Zusammenschluss der Parteien und Massenorganisationen in der DDR. Durch die Nationale Front sollten dem offiziellen Anspruch nach alle gesellschaftlichen Gruppen Einfluss auf gesellschaftspolitische Prozesse nehmen können. Faktisch war die Nationale Front jedoch ein Mittel, um die Blockparteien und Massenorganisationen zu disziplinieren und die Vormachtstellung der SED im Staat zu festigen.

Bestimmt jetzt die Bundeskanzlerin wer Ministerpräsident wird?

Das ist Demokratie! Was im Erfurter Landtag stattgefunden hat, ist eine freie Wahl, die ein liberaler und bürgerlicher Kandidat gewonnen hat. Es gibt keinen plausiblen Grund, das Ergebnis moralisch zu verurteilen.

Anders läge der Fall, wenn Kemmerich nun mit dem Thüringer AfD-Chef eine Regierung anstreben würde. Aber er hat sich von Björn Höcke und dessen Partei eindeutig und unmissverständlich distanziert. Er peilt in Thüringen eine Minderheitsregierung mit der CDU an.

Dass er sich von der AfD wählen liess, um seine politischen Ziele zu verfolgen, ist kein Makel. Abgesehen davon liegt es auch nicht an ihm zu sagen, wen die AfD zu wählen hat. Beunruhigend wäre es eher, wenn bürgerliche Politiker in Deutschland nicht mehr kandidieren würden, aus Angst, von der AfD gewählt zu werden.

Was die Sache zum Skandal macht ist der Durchbruch des Föderalismus durch unsere Bundeskanzlerin. Auf internationaler Ebene macht sie darüberhinaus Deutschland lächerlich!

Wirklich interessant wird es wenn die AfD 40% + X Stimmanteile erhält. Dann beginnen die Überläufer ungeniert zu agieren. Bei einer absoluten Mehrheit der AfD werden wir uns die nächsten Jahre wohl mit vielerlei Rückabwicklungen und Gesetzesänderungen befassen, die unser Land und Volk wieder aufrichten.