Was hat die AfD mit dem Täter von Halle zu tun?

Klar ist: Der Druck für eine schärfere Beobachtung der AfD, ihrer Jugendverbände und der Identitären Bewegung durch Verfassungsschützer dürfte nun wachsen.

Fassen wir mal zusammen, was wir bis jetzt wissen:

– der Täter hatte ein rechtsradikales und antisemitisches Weltbild
– dieses hat sich, laut Polizeiangaben, vor allem in geschlossenen, internationalen und rechtsradikalen Onlinenetzwerken radikalisiert
– er hat nach aktuellem Kenntnisstand keinerlei Kontakte zur #AfD gehabt
– er hat auch keinerlei Äußerungen zur AfD in seinen Aussagen getätigt

Anstatt jetzt über eigene Sicherheitsfehler in Halle oder zukünftig bessere Sicherungsmaßnahmen für Juden in Deutschland nachzudenken, kommt nun die Forderung von SPD/CDU, die größte Oppositionspartei der Republik stärker zu überwachen.

Die Überwachung und Bekämpfung der AfD wird zu keiner besseren Sicherheitslage für die jüdischen Gemeinden in Deutschland führen.

Hier wird lediglich ein tragisches Ereignis mal wieder billig ausgenutzt, um den größten politischen Gegner des Landes zu diskreditieren und zu stigmatisieren.

Andreas Kalbitz holt das erste Bundesland zurück!

Professusductus • CC BY-SA 4.0

Die Systemmedien wollen anscheinend mit aller Gewalt Andreas Kalbitz als neuen Ministerpräsidenten in Brandenburg verhindern und die AfD in ein schlechtes Licht rücken.

Wer steckt hinter den Schmutzkampagnen gegen Kalbitz?

Wer ist Kalbitz? Mehr dazu im Interview mit Thilo Jung:
http://youtu.be/A5y_3-SucPQ

http://Buergerplattform.com

Schul-Dschihad?

An einer Grundschule in Berlin gibt es keinen evangelischen oder katholischen Religionsunterricht mehr – dafür Islam.

Wenn an einer normalen Grundschule nur noch Islam-Unterricht stattfindet, aber kein christlicher Religionsunterricht mehr angeboten wird, läuft etwas schief im christlichen Abendland.

Ist der Dschihad schon im Gange?

Illustration aus der Biographie Mohammeds von Humphrey Prideaux, veröffentlicht 1699. Das Bild zeigt Mohammed mit einem Schwert und einem Halbmond in der Hand, während er auf einen Globus, ein Kreuz und die Zehn Gebote tritt.
Public domain

Die AfD – eine rechtsextreme Partei?

Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln • Stefan Kühn • CC-BY-SA-3.0

Seit Anfang 2019 häufen sich die Vorwürfe, die AfD sei eine rechtsextreme Partei und einige Parteimitglieder und ehemalige Parteimitglieder gießen Öl ins Feuer: die einen, weil sie u.a. im Sprachgebrauch teilweise an die nationalsozialistische Zeit erinnern, die anderen weil sie innerhalb der AfD vermeintlich rechtsextreme Lager vermuten.

Das ist natürlich Unsinn! Die AfD und sämtliche „Flügel“ bewegen sich auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung und haben das in ihren Statuten auch so festgelegt. Einzelne rechtsextreme Subjekte gibt es sicherlich quer durch die Bevölkerung in allen Parteien!

Aus den Reihen der Altparteien wurden Rufe laut, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen und das Bundesamt für Verfassungsschutz ließ sich wohl dadurch hinreißen die AfD offiziell zum „Prüffall“ zu erklären. Das Verwaltungsgericht Köln gab im Februar einem Eilantrag der AfD statt und untersagte dem Bundesamt, die AfD öffentlich so zu bezeichnen. Die Behörde akzeptierte dieses Urteil später und verzichtete auf Rechtsmittel.

Nun befleißigen sich Politiker aller Couleur die AfD aufzurufen mit dem Rechtsextremismus zu brechen und verwenden mitunter den Begriff „Nazi„. Rechtsextrem seien nicht nur die Antisemiten, die Holocaust-Leugner und die Skinhead-Kameradschaften. Rechtsextrem seien auch die, die Deutsche über Menschen anderer Herkunft erheben, nur weil diese nicht deutsch sind. Die eine kulturelle Überlegenheit der Deutschen gegenüber fremden Völkern behaupten. Die von einem Herrenmenschentum der Deutschen ausgehen, das es rechtfertigt, Muslimen oder Migranten in Deutschland nur mindere Rechte zuzugestehen und ihnen die Fähigkeit zur Integration abzusprechen. Alles das verstöße gegen das Grundgesetz, die Menschenwürde und die Religionsfreiheit.

Die Buergerplattform.com betont die Anerkennung der Menschenrechte und legt des Grundgesetz als staatliche Regelung fest.

Die Unterscheidung in Staatsbürger und Nichtstaatsbürger drückt die besondere Förderung des Deutschen Volkes aus. Der Begriff „Migrant“ ist hierbei unerheblich.

Die Religionsfreiheit ist gewährleistet. Soweit jedoch Ideologien die Minderwertigkeit von anderen Menschen (z. B. Frauen und Nichtanhängern dieser Ideologie) erklären und zum Bruch von Rechtsvorschriften (z.B. Mehrehe) aufrufen sind diese zu prüfen und ggf. als verfassungsfeindlich zu verbieten sowie deren Eigentum nach gesetzlicher Vorgabe einzuziehen.

Die Buergerplattform.com regt die Schaffung von Gesetzen an, wonach Manipulationen an Geschlechtsorganen insbesonders die Beschneidung von Minderjährigen wie auch die Schächtung von Schlachttieren ausnahmslos unter Strafe gestellt wird.

Dutroux – NSU – Epstein! Wer glaubt noch an Zufälle?

Polizeifoto von Jeffrey Epstein (2006) • Palm Beach County Sheriff’s Department • Public domain

Während des Gerichtsverfahrens Dutroux kamen 27 Zeugen unter bisweilen mysteriösen Umständen ums Leben – ein unglaublicher „Zufall“, den der TV-Journalist Piet Eekman dokumentierte.

http://m.spiegel.de/panorama/justiz/fall-marc-dutroux-der-alptraum-endet-nie-a-735731.html

Bei den NSU-Morden verortete man V-Leute in Tatortnähe.

Und eines der schillerndsten Gerichtsverfahren mit jeder Menge prominenter Zeugen und möglicher Enthüllungen wird durch den „Selbstmord“ Epsteins in einem Hochsicherheitsgefängnis verhindert.

Frau und Familie im Islam

Im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe oder wenn die Partnerin „widerspenstig“ sei, beruft sich das Islamische Zentrum München (IZM) auf den Koran. Demnach sollte der Ehemann drei Schritte einhalten: Erstens: Ermahnung. Zweitens: Trennung im Ehebett. Und drittens: Schlagen. So wird es den Besuchern der Website der Münchner Gemeinde vermittelt unter Punkt 10 „Frau und Familie im Islam“. Zur Einordnung heißt es, dass das Schlagen „eher einen symbolischen Charakter“ habe.

Ist der kritisierte Inhalt auch illegal? Die Staatsanwaltschaft München I ist der Ansicht, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass eine verfolgbare Straftat vorliege. Die Empfehlungen, die das IsIamische Zentrum München auf seiner Internetseite zum Thema „Frau und Familie im Islam“ veröffentlicht habe, „muten teilweise befremdlich an, erfüllen jedoch keinen Straftatbestand“. Der juristische Grund: Hier werde nicht zur Begehung konkreter Straftaten aufgerufen, es liege keine Anstiftung zu konkreten Körperverletzungshandlungen vor. „Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens war und ist daher kein Raum“, erläutert die Staatsanwaltschaft München I.

Viele mohammedanische Ehemänner sehen die häusliche Gewalt als legitim an.

Die Buergerplattform regt deshalb an im Zuge einer Gesetzesänderung auch allgemeine Aufrufe zur Gewalt unter Strafe zu stellen und entsprechende Aufrufe oder Empfehlungen im Koran zu löschen.

Weiter sollen die Empfehlungen zu Unterhalt und Sorgerecht einer Überprüfung unter deutschen Gesetzen erfolgen und ggf. gelöscht werden!

Es darf nichts gegen Deutsches Recht empfohlen werden.

Bildschirmfoto vom 05.08.2019 der Seite

http://www.islamisches-zentrum-muenchen.de/html/islam_-_frau_und_familie.html#10

Gibts in Deutschland noch was zu holen?

2016 nach Friedrich Merz wohl schon (noch)?

Friedrich Merz am 29.07.2019 während seiner Rede bei der CDU in Zeuthen:

„Übrigens, wenn’s uns schlecht ginge, wie manche behaupten – auch parteipolitisch – dann hätten die Flüchtlingsströme im Jahr 2016 ja eher in die andere Richtung stattgefunden als nach Deutschland. Also, die kommen ja nicht zu uns, weil’s uns allen so furchtbar schlecht geht, sondern die kommen doch hierher, weil sie das Gefühl haben, dass es den Deutschen ziemlich gut geht und dass sie in Deutschland große Chancen haben, dass es ihnen auch gut geht.“

Zwischenruf aus dem Auditorium (bei 11:06 im Video):

„Deswegen sollten Sie Bundeskanzler werden!“

Leider handelt es sich hier m.E. wieder mal um leeres Gesülze! Auch heute in 2019 geht es uns besser als vielen afrikanischen Staaten. Im Kongo herrscht derzeit ein monatliches Durchschnittseinkommen von 31,50 €. Will das Herr Merz auch für Deutschland importieren?

Gott behüte uns vor dem Bundeskanzler!

Quelle:
Friedrich Merz, Rede bei der CDU in Zeuthen, 29.07.2019

http://youtu.be/pFzoPKsABWQ