München: 17-Jähriger nach Messerattacke verstorben, zwei afghanische Asylanten verhaftet

Gerade erst hat uns der Fall von Niklas P. zutiefst schockiert, der mutmaßlich von einem Migrationshintergründler totgeschlagen wurde, und der Täter nach drei Jahren noch immer auf freiem Fuß ist. Nun die nächste Schreckensnachricht. Wieder ein 17-Jähriger. Wieder erliegt er seinen Verletzungen, wie die Polizei gestern bekannt gab. Dieses Mal an Messerstichen. Die mutmaßlichen Täter, zwei afghanische Asylanten, konnten am Donnerstag bzw. Freitag, den 2. und 3. Mai, im Großraum Paris festgenommen werden. Hier weitere Details zu dem Fall.

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Radosław Drożdżewski (Zwiadowca21) • CC BY-SA 4.0

Radosław Drożdżewski (Zwiadowca21) • CC BY-SA 4.0

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Noch ist Deutschland nicht verloren!

…überall treiben Deutsche Eichen aus dem fruchtbaren Deutschen Boden.

Lasst uns auch das politische Feld bestellen damit man unsere Deutsche Heimat und das Deutsche Volk wiedererkennt!

Wichtige Themen wären dann Basisdemokratie, Beendigung der völlig fehlgeleiteten Klimadiskussion und Energiewende, Wiederherstellung des Rechtsstaates mit AufenthG und AsylG, mind. 5 Jahre Aussetzung des Asylverfahrens mit Rückführung unberechtigt Aufhältlicher, weitestgehende Einstellung von Geldleistungen an Nichtdeutsche, umfassender Grenzschutz mit lückenlosen Grenzkontrollen…

Wählt die Altparteien auf allen Ebenen von der Gemeinde über den Land– und Bundestag bis auf EU-Ebene ab!

Wählt Parteien die zuallererst die eigene Bevölkerung im Programm haben.

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Vom Tretroller zum Kraftfahrzeug – „Elektrokleinstfahrzeuge“

Während Deutschland noch über Geschwindgkeiten und Nutzungs- bzw. Verkehrsräume diskutiert, haben Großstädte in Spanien und Frankreich nach tödlichen Unfällen mit Fußgängern die Regeln bereits erheblich verschärft. Seit Anfang Mai ist der Gebrauch der E-Scooter auf Pariser Gehwegen verboten. Bei Zuwiderhandeln droht ein Bußgeld von 135 Euro, wildes Parken wird mit 35 Euro bestraft.

In Peru wurden die Roller nach einem schweren Unfall unlängst auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen verboten.

Eine 12 km/h Begrenzung ist unsinnig, – für den Fußgängerbereich gefährlich schnell, für den Strassenverkehr gefährlich langsam.

Nach Ansicht der Buergerplattform.com sollen bisherige Regeln mit einfließen und sich in erster Linie nach der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bemessen:

  • bis 6 km/h soll eine Nutzung nur im Fußgängerbereich möglich sein; versicherungs- und fahrerlaubnisfrei.
  • bis 25 km/h Anwendung der Regeln für Mofas; versicherungs- und fahrerlaubnispflichtig.

Die Differenz 6/25 km/h wurde wohlweislich gewählt um eine klare Abgrenzung zwischen Fußgängerbereich und Fahrbahnen zu schaffen, was in den Fachgremien bislang nicht so recht gelungen ist und zu erheblichen Verwerfungen mit tödlichen Folgen geführt hat.

Als Mindestalter soll 15 Jahre gelten.

Die Buergerplattform ist gern bereit in Fachgremien mitzuwirken!

Singaporeriders • CC BY-SA 4.0

Personenschützer des BKA verliert seine Dienstwaffe in Berliner Hotel

Berlin 09.05.2019
Und plötzlich war die Pistole weg. Ein BKA-Personenschützer, der für die Sicherheit von Bundesorganen verantwortlich ist, vermisst seit Mittwochmorgen seine Dienstwaffe. Die Staatsanwaltschaft hat die Pistole zur Fahndung ausgeschrieben.

Hat er schon die Elli gefragt? Die bringt sie ihm in einem Geschenkpackerl sofort aufs Revier!

Monaco Franze „Immer des Gschieß mit da Elli“
Youtube Bildschirmfoto

„Lamya Kaddor hat einen an der Klatsche,“ soll Henryk M. Broder gesagt haben und das soll strafbar sein

Das Strafverfahren gegen Broder beginnt am 13.5.2019, 12 Uhr vor dem Amtsgericht Duisburg.

Einladung

Broder: „Die „Islamwissenschaftlerin“, „Religionspädagogin“ und „Reformmuslima“ Lamya Kaddor hat mich wegen Beleidigung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat sich des Falles angenommen und Anklage erhoben. Die Verhandlung findet kommenden Montag um 12 Uhr vor dem Amtsgericht Duisburg statt.

RA Joachim Nikolaus Steinhöfel und ich laden herzlich ein. Kommen Sie, kommen Sie zahlreich! Und nehmen Sie sich vorher etwas Zeit, um die faszinierende Persönlichkeit von Frau Kaddor kennenzulernen.“ Hier einige Links:

https://www.achgut.com

https://www.achgut.com/artikel/lamya_kaddor_die_brave_frau_denkt_an_sich_selbst_bis_zuletzt

https://www.achgut.com/artikel/kaddor_nicht_mehr_allein_im_haus

Duisburg 13.05.2019, neues über das stolpernde Gerichtsverfahren:

Äußerst unterhaltsamer Bericht vom Gerichtstermin heute in Duisburg und noch unterhaltsameres Interview mit Henryk M. Broder

http://youtu.be/lEg0pWc5dn8

http://m.facebook.com/story.php?story_fbid=10215271043944151&id=1076117410&sfnsn=mo

© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons), Land- und Amtsgericht Duisburg, CC BY-SA 4.0

Warum vier Frauen?

Steinigung • Abu’l-Hasan Ghaffari • Public domain

Im Morgenland werden gelegentlich heute noch vornehmlich Frauen (heiratet man dort deshalb bis zu 4 Frauen?) bis zum Oberkörper eingegraben und mit gezielten Steinwürfen von einer aufgebrachten Menge zu Tode gesteinigt. Der Oberkörper und Kopf wird dabei oft zu einem blutigen Brei zerschmettert. Wenn es dem Fortkommen des dortigen Volkes hilfreich ist sollen die das so machen, da muss der Ami nicht hinfahren und denen sein komisches Werteverständnis überstülpen.

In Deutschland will ich das genausowenig wie den öffentlichen Islam mit seinen ideologischen Moscheeburgen. Eine Einreise von Personen aus Ländern, nach deren Rechtssystem eine Ehe mit mehreren Frauen zulässig ist sollte gesetzlich nur gegen maximal 3 Monate gültiges Visum zulässig sein. Eine Einbürgerung soll hier gesetzlich nicht möglich sein!

Steinigungs-Lifevideos findet man hier:

http://www.google.com/search?q=steinigung+live

Die zehn Gebote sind nur noch Geschichte!

Dekalog-Pergament von Jekuthiel Sofer, 1768 (heute in der Bibliotheca Rosenthaliana, Amsterdam)
Jekuthiel Sofer • Public domain

Vor etwa 3.500 Jahren zur Zeit als Moses die 10 Gebote direkt von oben dem abrahamitischen Gott, Vater des Judentums, Christentums und Mohammedismus empfing war die Welt noch in Ordnung!

Nach dem einen und einzigen Gottes des AT war es verpönt, ja Sünde nach Besitztümern anderer zu streben.
Das neunte Gebot „Du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen!“ ist das sogenannte Begehrensverbot und gehörte formal bis zur Trennung durch Augustinus mit dem zehnten Gebot „Du sollst nicht nach dem Haus deines Nächsten verlangen“ zusammen.

Die Begehrensverbote unterscheiden sich also vom Diebstahlsverbot in dem Sinn, dass nicht nur das tatsächliche Stehlen, sondern bereits der Gedanke, das innere Verlangen verboten ist. Außerdem kann es als eine Erweiterung des Ehebruchverbotes gesehen werden, da alle Bestrebungen, die Frau eines anderen zu erobern, untersagt sind.

Die beiden Begehrensverbote bezeugen, wie gut das Alte Testament den Menschen und seine Psyche kennt: Handlungen bereiten sich normalerweise in Herz und Kopf von Menschen vor und „fallen nicht einfach vom Himmel“. Beide Gebote können also als Aufforderung verstanden werden, sich den eigenen Wünschen und Gedanken ehrlich und selbstkritisch zu stellen und manch innere Aufräumarbeit zu leisten.

Ganz sicher will weder das neunte noch das zehnte Gebot Menschen überfordern im Sinne von: „Erlaube Dir keine Träume und keine Emotion!“ Der Wunsch nach einem erfüllten Leben, selbst die Sehnsucht nach der Traumfrau oder dem Traummann ist legitim. Doch gilt es, mit solchen Wünschen und den damit verbundenen Emotionen verantwortlich umzugehen und sie nicht einfach unreflektiert auf Kosten anderer auszuleben. Wie alle Gebote unterstreichen das neunte und zehnte Gebot die Notwendigkeit, den Mitmenschen in seiner Würde immer im Blick zu behalten – auch wenn starke Begehrlichkeiten im Spiel sind.

Leider warfen schon die Urchristen die alten im Judentum weiter bewahrten Regeln in baldiger Erwartung des Reiches Gottes zugunsten einer Kommune über den Haufen, indem sie das irdische Dasein, welches ja sowieso bald schon vorbei sein würde, dem himmlischen vollkommen unterordneten.

Jesus war, wie später die Kommunisten, derjenige, der Familienstrukturen zerschlagen wollte. Entscheidend sollte nur die „richtige Weltanschauung“ sein, nicht die familiären Bande, siehe Markus 3, 31-35:

„Und es kamen seine Mutter und seine Brüder und standen draußen, schickten zu ihm und ließen ihn rufen. Und das Volk saß um ihn. Und sie sprachen zu ihm: Siehe, deine Mutter und deine Brüder und deine Schwestern draußen fragen nach dir. Und er antwortete ihnen und sprach: Wer ist meine Mutter und meine Brüder? Und er sah ringsum auf die, die um ihn im Kreise saßen, und sprach: Siehe, das ist meine Mutter und das sind meine Brüder! Denn wer Gottes Willen tut, der ist mein Bruder und meine Schwester und meine Mutter.“

Oder siehe Mk 10, 28-30:

„Da sagte Petrus zu ihm: Siehe, wir haben alles verlassen und sind dir nachgefolgt. Jesus antwortete und sprach: Wahrlich, ich sage euch: Es ist niemand, so er verläßt Haus oder Brüder oder Schwestern oder Vater oder Mutter oder Weib oder Kind oder Äcker um meinetwillen und um des Evangeliums willen, der nicht hundertfältig empfange: jetzt in dieser Zeit Häuser und Brüder und Schwestern und Mütter und Kinder und Äcker mitten unter Verfolgungen, und in der zukünftigen Welt das ewige Leben.…“

Das änderte sich freilich später in der Christenheit, als man merkte, dass die Prognosen des Jesus sich gar nicht erfüllten und so lebte man als Christ bald 2.000 Jahre nicht im Sinne Christi.

Erst mit den 68ern wurde das Vorhaben der Zerstörung der kleinsten politischen Einheit, der Familie wieder aufgenommen und jetzt mit Gendermainstreaming, Frühsexualisierung bis zur Leugnung der eigenen sexuellen Identität
zur baldigen Vollendung in Alleinerziehung und wechselnden Patchworkverbindungen getrieben.

Michelangelo Buonarroti: Statue des Mose (1513–1515), Teil des Juliusgrabmals in San Pietro in Vincoli, Rom
Jörg Bittner Unna • CC BY 3.0