Elitendemokratie vs. Identitätsdemokratie

Unser Modell der repräsentativen Demokratie steht gegen echte basisdemokratische Bestrebungen. Aus einem Grundmisstrauen dem Volk gegenüber wird ein echtes Mitspracherecht verhindert. Die repräsentative Demokratie ist eigentlich eine Form der Elitenherrschaft.

Nach Joseph Schumpeters Theorie der „Elitendemokratie“ ist Demokratie für ihn nicht mehr als eine Methode, durch die politische Eliten, die um Macht konkurrieren, gewählt werden von Bürgern, denen in diesem Entscheidungsprozess keine weiteren Partizipationsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Das Volk darf nur aus einem vorgegebenen Elitenspektrum in periodischen freien Wahlen einen Teil wählen. Demokratie bedeutet also nie Volksherrschaft, sondern immer Elitenherrschaft.[1]
Parteienforscher Peter Mair sieht in den deutschen Parteien längst keine Volksparteien mehr. Sie sind für ihn Kartellparteien, Konsensmaschinen für die ökonomisch Mächtigen, weil die Parteispitzen so intensiv mit den ökonomischen Zentren der Macht verschmolzen sind, dass sie in deren Interesse handeln. Die Parteibasis, schreibt Mair, sei zu reinen „Cheerleadern“ geworden, mit denen dann die Wahlkämpfe geführt werden. [2]

Die Identitätstheorie geht von der Vorstellung einer Identität von Regierenden und Regierten aus. Sie stützt sich auf das Postulat Jean-Jacques Rousseaus, dass nicht der Mehrheitswille (volonté de tous), sondern der allgemeine Wille (volonté générale) sich im Gesetz niederschlagen solle.
Dieser allgemeine Wille ist nach Rousseau objektiv erkennbar und einheitlich. Das für die Praxis entscheidende Moment der Identitätstheorie besteht darin, dass die Einheit von Regierten und Regierenden keine Sonderinteressen und damit keine Sondergruppen zulässt. Vertreter einer antipluralistischen Staatsauffassung erkennen als demokratische Legitimierung nur Plebiszite (Volksabstimmungen) an und lehnen folglich alle „intermediären Gewalten“ wie Parteien und Verbände ab. Sie gelten als Träger (eigensüchtiger) Sonderinteressen, deren Wirken die Einheit von Regierten und Regierenden zerstört. Sie wollen ihre Vorstellungen in einem an das imperative Mandat gebundenen Rätesystem verwirklichen. Durch das imperative Mandat sind die Delegierten (Räte) direkt von den Aufträgen und Weisungen der Wähler abhängig und somit auch jederzeit abwählbar.
Die direkte Demokratie, wie sie in Landsgemeinden der Schweiz und den Einwohnerversammlungen der neuenglischen Staaten in den USA praktiziert wird, kommt der Identtätsdemokratie am nächsten, wird allerdings auf lokale Angelegenheiten beschränkt.

[1] Joseph A. Schumpeter: Capitalism, socialism and democracy. Harper, New York/London 1942

[2] Peter Mair: Party System Change: Approaches and Interpretations, Oxford University Press 1999

Merinoschaf mit zwei Lämmern
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NEIN zum lebensfeindlichen 219a-Kompromiss – JA zum Leben

noch im Dezember 2018 hatte die deutsche Bundesregierung vollmundig verkündet, das Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a Strafgesetzbuch) bliebe bestehen. Der „Kompromissvorschlag“ zur Neuregelung von § 219a Strafgesetzbuch sieht nun jedoch vor, dass Abtreibungsärzte sehr wohl auf ihr blutiges Geschäft aufmerksam machen dürfen. Als wäre das noch nicht genug, soll auch noch die frühabtreibende „Antibabypille“ bis zum 22. Lebensjahr kostenlos – sprich auf Kosten der Krankenkassen-Beitragszahler – verteilt werden.

Die Große Koalition hat sich auf einen Referentenentwurf zur Reform des § 219a Strafgesetzbuch geeinigt, demzufolge Werbung für Abtreibung nur noch im Grundsatz strafbar sein soll. Hingegen würde es Abtreibungsärzten ausdrücklich erlaubt sein, zum Beispiel auf ihrer Internetseite auf ihr blutiges Handwerk hinzuweisen und entsprechende „Informationsangebote“ zu verlinken – als ob das keine Werbung sei. Das wäre ungefähr so, als würde man behaupten, es sei lediglich Information und enthielte keine Kaufaufforderung, wenn beispielsweise ein Bäcker vor seinem Laden ein Schild mit der Aufschrift „Heute frische Brötchen“ anbringt. Zudem soll es in Zukunft eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Abtreibungsärzten geben.

Ganz im Sinne der lebensfeindlichen Abtreibungs- und Kinderverhütungs-Ideologie soll auch die Altersgrenze für den Anspruch auf von der Krankenkasse bezahlte, hormonelle sogenannte „Verhütungsmittel“, wie der frühabtreibenden „Antibabypille, bis hin zur Abtreibungspille „Pille danach, vom 20. auf das vollendete 22. Lebensjahr steigen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Krankenversicherten belaufen sich laut dem Referentenentwurf auf geschätzt 40 Millionen Euro jährlich. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig anzumerken, dass die „Antibabypille“ keineswegs „nur“ die Entstehung neuen Lebens verhindert. Gerade die niedrig dosierten „Pillen“ der neueren Generation können den Eisprung – und folglich die Befruchtung – meist gar nicht unterbinden, verhindern aber die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter, sodass das bereits entstandene Kind verhungert und abstirbt (Frühabtreibung). Den jungen Mädchen, denen die „Pilleoftmals auf Druck ihres Umfelds verabreicht wird, sind sich dessen meistens überhaupt nicht bewusst, weil ihnen die frühabtreibende Wirkung von den Ärzten verschwiegen wird.

Ebenso wenig herrscht in der Bevölkerung ein Bewusstsein über die erheblichen Gesundheitsgefahren, die von der massenhaften Verbreitung der „Antibabypille“ ausgehen. Die durch den Urin ins Abwasser gelangenden, unfruchtbarmachenden Hormone können von Kläranlagen nicht mehr aus dem Wasser gefiltert werden, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit von Mensch und Tier führt. Abgesehen davon ist allein schon das Signal, das der Staat mit der kostenlosen Verteilung der „Antibabypille“ an junge Frauen aussendet, verheerend: Anstelle das Glück früher Elternschaft wertzuschätzen und zu fördern, versucht die Regierung gezielt junge Frauen vom Kinderkriegen abzuhalten, um sie als billige Arbeitskräfte für die Wirtschaft und Steuerzahler für den Staat ausbeuten zu können. Hierfür geht man über die Leichen des eigenen Nachwuchses.

Der jetzt verkündete Entwurf zur Neuregelung von § 219a Strafgesetzbuch ist Ausdruck einer tiefen Missachtung des menschlichen Lebens und einer Kultur des Todes. Es ist auch juristisch geradezu grotesk, wenn künftig Mediziner einen rechtswidrigen Straftatbestand (Abtreibung), der nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft wird, bewerben dürften, als sei das Töten ungeborener Kinder eine normale Dienstleistung. Protestieren wir deshalb mit anbei stehender Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) entschieden gegen dieses lebensfeindliche Vorhaben und setzen wir damit ein starkes Zeichen für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder! Bitte verleihen auch Sie diesen Kindern Ihre Stimme, indem Sie die Petition unterzeichnen.

Mach mit und unterschreibe die Petition! (bitte anklicken)

Quelle: http://www.patriotpetition.org/2019/01/31/nein-zum-lebensfeindlichen-219a-kompromiss-ja-zum-leben/

Menschlicher Embryo in der 7. Woche p.c. (9. SSW). Die Scheitel-Steiß-Länge beträgt etwa 16–18 mm.[1]

Ed Uthman from Houston, TX, USA • CC BY 2.0

1870/71 hatte Deutschland Russland noch nicht gegen sich

Außenpolitisch bildete der 1871 gegründete deutsche Nationalstaat eine neue gewichtige Macht in der Mitte Europas, von den anderen europäischen Großmächten mit Argwohn beobachtet. Reichskanzler Otto von Bismarck versuchte deshalb, das Reich mit Hilfe einer komplizierten Bündnispolitik friedlich in das internationale Staatensystem einzubinden. Durch wechselnde Bündnisse wollte er das Deutsche Reich besonders vor dem im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 gedemütigten und auf Revanche sinnenden Frankreich schützen.

Leider entwickelte der 1888 inthronisierte Kaiser Wilhelm II. in autokratischer Selbstüberschätzung kein Gespür für Bismarcks sorgsam geknüpftes Bündnissystem. Er setzte die trotz aller wirtschaftspolitischen Spannungen noch immer vergleichsweise guten außenpolitischen Beziehungen zu Russland leichtfertig aufs Spiel. Einige Tage nach der Entlassung Bismarcks 1890 wurde der Rückversicherungsvertrag auf Betreiben Wilhelms II. nicht verlängert. Die Risse im europäischen Bündnissystem waren nicht mehr zu übersehen.

Der erste und zweite Weltkrieg waren m.E. dadurch möglich und die Vernichtung des Deutschen Glanzes von 1870/71 nahm seinen Lauf. Heute befinden wir uns in der Endphase der Vernichtung während eines über 70 Jahre andauernden Waffenstillstandes.

Ich denke das ist von den Siegermächten gewünscht, die Deutschen sollen der Lächerlichkeit preisgeben werden und damit die Deutsche Kultur ad absurdum geführt werden.

Wir Deutsche stehen eigentlich nur den Russen in der Schuld und die haben uns schon lang vergeben! Schreibe gleich Deinen Wahlkreisabgeordneten an, damit wir mit Russland einen Friedensvertrag machen. Das wäre die einzige Möglichkeit in der jetzigen Lage wirkliche Souveränität zu erlangen. So wie uns Gorbatschow 1989 half wird uns Putin 30 Jahre später helfen.

https://www.bundestag.de/parlament/wahlen/Wahlergebnisse

Russland und Deutschland hatten im 2. Weltkrieg entsetzliche Verluste erlitten, hegen jedoch keinerlei Ressentiments gegeneinander.

Das deutsch-russische Verhältnis war traditionell freundschaftlich, zudem bestand familiäre Bande: Zar Alexander II. war ein Neffe Kaiser Wilhelms I. Doch seit dem Zweiten Weltkrieg wurden die westdeutschen Besatzungszonen nach Westen hin orientiert und fest in Nato und EU eingebunden. Sie wurden nach meinem Verständnus nie freigegeben!

Die Russen haben uns schon 1952 einen Friedensvetrag angeboten, bloß unsere damaligen weiteren Feinde und jetzigen „besonderen“ Freunde wollten diesen offensichtlich nicht. Ich plädiere darauf eine politische Debatte über unsere EU- und NATO-Mitgliedschaft anzustoßen.

Nur Russland hat die Besatzung Deutschlands nach 1989 aufgegeben oder siehst Du noch einen russischen Soldaten hier?

Wäre es nicht besser uns als ehemaligen Exportweltmeister blockfrei zu stellen oder unter den Fittichen Russlands der eurasischen Zone anzuschließen.

Berliner Kongress (Gemälde von Anton von Werner, 1881, 3,60 × 6,15 m im Berliner Rathaus). Erkennbar sind links im Vordergrund Gortschakow im Gespräch mit Disraeli, in der Mitte Bismarck zwischen Andrássy und Schuwalow; rechts im Hintergrund neben Bismarcks Oberarm Friedrich August von Holstein, die graue Eminenz des Auswärtigen Amts
Anton von Werner • Public domain

Chinesische Friedenstruppen in Deutschland – Pufferzone zwischen den Bürgerkriegsparteien eingerichtet!

Während China die Digitalisierung auf alle Schulen im Land ausdehnt, planen Grundschulen bei München Toiletten für das dritte Geschlecht.

Während China die Welt und auch den Weltall technisch, technologisch und mit künstlicher Intelligenz erobert, gibt die Stadtverwaltung in Hannover eine neue „Empfehlung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“ heraus.

Während China große Projekte in Afrika entwickelt, sorgen europäische und deutsche von staatlicher Seite unterstützte NGOs dafür, dass Abermillionen von Afrikaner in die Sozialsysteme der EU und insbesondere Deutschlands einwandern.

Während China mit der islamischen Welt Handelsbeziehungen unterhält, ohne dem Islam in irgendeiner Weise Zugeständnisse zu machen, kriechen die Europäer in den Hintern der islamischen Länder und lassen gefährliche islamistische Infrastrukturen in den eigenen Städten Und Gemeinden entstehen.

Während China gegen die Kriminalität rigoros vorgeht, tolerieren deutsche Sicherheitsbehörden und Gerichte den kriminellen Einfluss von großen und mächtigen Araberclans, die erst vor weniger als 40 Jahren als “Geflüchtete” nach Deutschland gekommen sind.

Ich bin mir sicher, dass -wenn es bald kein Wunder geschieht- in weniger als 40 Jahren chinesische Friedenstruppen in Deutschland stationiert werden, um zwischen den Bürgerkriegsparteien in Deutschland Pufferzonen zu bilden und ich bin mir sicher, dass China durch große Anreize dafür sorgen wird, dass die wichtigsten und klügsten Köpfe der Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland nach China auswandern werden, weil sie dort als Privilegierte arbeiten und forschen können.

Quelle: Imad Karin 30.01.2019 21:58 auf Facebook

http://facebook.com/story.php?story_fbid=1124109197760155&id=100004832569316

Kaiserpalast zu Peking – Palast der Himmlischen Klarheit

Benutzer:Dr._Meierhofer • CC-BY-SA-3.0

Flüchtlingsbürgen müssen nicht zahlen – Pistorius (SPD) organisiert Rechtsbruch zu Lasten der Steuerzahler

Der Niedersächsische Innenminister Boris Pistorius hat zusammen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und weiteren Beteiligten den nächsten Rechtsbruch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise eingefädelt: Einladende, die als „Bürgen“ die Einreise von syrischen Migranten ermöglicht haben, brauchen nun entgegen der gültigen Rechtslage, die sich aus § 68 Aufenthaltsgesetzes ergibt, nicht für die Lebenshaltungskosten und Sozialleistungen der Eingeladenen aufkommen. Da interessiert auch nicht das höchstgerichtliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.1 2017 (BVerwG 1 C 10.16), in dem eben genau diese Verpflichtung der Bürgen zur Übernahme der Lebensunterhaltskosten Eingereister auch nach der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch einmal explizit festgestellt wird. Die Jobcenter sollen angewiesen werden, im Zuge dieses eklatanten Rechtsbruches auf die ihnen zustehenden Forderungen rechtswidrig zu verzichten. Bund und Länder sollen nun jeweils zur Hälfte unter missbräuchlicher Verwendung von Steuergeldern die „Bürgen“ freikaufen.
Auf welcher Rechtsgrundlage dieser Deal zustande kam, wurde nicht berichtet, was auch nicht verwunderlich ist – es gibt schlichtweg keine! Dieses Vorgehen ist ein erneuter Beleg für das höchst bedenkliche Rechtsverständnis der sogenannten „demokratischen“ Altparteien, wie sie sich fälschlicherweise gerne selber nennen, insbesondere, wenn sie sich von der AfD abgrenzen wollen, der einzigen Partei, die sich für die Einhaltung von Recht und Gesetz einsetzt.

Mit diesem Vorgehen wird die Kette der ununterbrochenen Rechtsbrüche im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise seit 2015 nahtlos fortgesetzt. Nach dem Bruch der Verfassung (Artikel 16a Abs. 2 GG), des Asylgesetzes (§18 Abs. 2), dem Schengen-Vertrag, der Dublin III-Verordnung und weiterer rechtlicher Bestimmungen werden nun erneut auf eine Art und Weise Fakten geschaffen, wie man das bisher nur aus totalitären Regimen kannte!

Quelle: Stefan Bothe MdL auf Facebook http://m.facebook.com/story.php?story_fbid=2229983283918730&id=1955234668060261

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Ist es verfassungswidrig Deutscher sein zu wollen?

„Wir wollen Deutsche bleiben, damit sind wir Menschheit genug“ nämlich fort mit den Worten: „Unser Kampf ist vollkommen defensiv. Es geht uns einzig um die Erhaltung unserer Art, zu leben und zu sein. Und wer diese Art, zu leben, mit uns teilt, sie annimmt und mit uns lebt und arbeitet, ist uns willkommen.“

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Die Asylanträge vermindern sich um ein Bruchteil und die Altparteien jubilieren – welch Augenwischerei!

In den 80ern waren die Asylzahlen viel geringer und es wurde der (Personal-) „Notstand“ ausgerufen. Aus ganz Deutschland wurden Kräfte zusammengezogen um das BAFl zu unterstützen aber jetzt heißt es nur noch „Wir schaffen das„.

Es kommen nach wie vor Millionen ins Land und der Deutsche fühlt sich in mancher ehemals Deutschen Fußgängerzone fremd.

Wer heute noch jemand von den Altparteien wählt hat sein Land schon verloren gegeben. Einzig ein Regierungswechsel in eine Basisdemokratische Gesellschaft kann das Ruder noch rumreißen und die Politelite fürchtet das wie der Teufel das Weihwasser.

Heute in einer Tageszeitung:

„Wo soll man hin, wenn man in den eigenen vier Wänden nicht sicher ist?“

Else W. (94) wurde von vier maskierten Einbrechern brutal misshandelt –

Werder (Potsdam-Mittelmark) im Januar 2019

Sie hat den 2. Weltkrieg in Berlin erlebt. Wurde ausgebombt in ihrer Wohnung in Berlin-Tiergarten. Doch gegen vier brutale Räuber hatte die Seniorin keine Chance. Sie wurde in Ihrem eigenen Haus überfallen und verprügelt. Was für eine schäbige und feige Tat.

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Berlin Markthalle V Innenansicht • Hermann Rückwardt (1871 – 1916) • Public domain