Die Partei dieBasis setzt sich für eine neutrale Bundesrepublik ein, friedliche Koexistenz bzw. Kooperation müssen mit allen Ländern, insbesondere unseren Nachbarn, angestrebt werden.
Die Partei dieBasis setzt sich für den Austritt der Bundesrepublik aus der NATO ein. Gemäß 2+4-Vertrag ist Deutschland seit 1990 souverän („Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“) Demgemäß kann Deutschland den Austritt aus der NATO erklären (mit 1-Jahres-Frist).
Die Partei dieBasis setzt sich ein für die Kündigung des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland, des so genannten Truppenstationierungsvertrags (mit 2-Jahres-Frist).
In Verbindung mit dem NATO-Austritt ist das ein entscheidender Schritt, um Deutschland zu einem neutralen Staat werden zu lassen, der nicht mehr zur Führung illegaler Angriffskriege missbraucht werden kann.
Deutschland ist souverän genug, mit einem Bundestagsbeschluss aus der NATO auszutreten.
Die aktuellen Entwicklungen verfolgend birgt eine weitere NATO-Mitgliedschaft eher wachsende Kriegsrisiken und keineswegs Schutz oder Sicherheit. NATO-Mitgliedsländer haben seit 1989 zahlreiche Kriegseinsätze unter Führung der USA unternommen, die ohne UN-Mandat und damit völkerrechtswidrig waren; darunter die Kriegseinsätze in Afghanistan, Jugoslawien, Libyen, noch laufende Einsätze in Syrien und anderen Staaten, sowie die Ausbildung von Soldaten kriegführender
Armeen auf deutschem Boden . Im Rahmen des NATO-Bündnisses unterhalten die USA mehrere Militärbasen auf deutschem Boden, wie z.B. die US Air Base Ramstein, die unter anderem zur Führung illegaler Drohnenangriffe genutzt wird, denen bis jetzt Tausende Menschen, insbesondere in Nahost und Afrika, zum Opfer gefallen sind.
Die Partei dieBasis lehnt Kriegseinsätze als Mittel der Konfliktlösung ab, ebenso wie die politische und militärische Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder.
Die Bundeswehr ist, wie im Geiste des Grundgesetzes ursprünglich vorgesehen, eine reine Verteidigungsarmee.
Die Beteiligung der Bundeswehr an Angriffskriegen lehnen wir ab. In der vom Parlamentarischen Rat verabschiedeten Fassung in Art. 26 Abs. 1 ist die Vorbereitung eines Angriffskrieges ausdrücklich verboten. Die Bundeswehr – als reine Verteidigungs-Armee – ist technisch und personell auf einen für diesen Zweck sinnvollen Stand zurückzuführen.