Die Regierenden auf Bundes- und Landesebene wirkten eindringlich auf das Volk ein sich impfen zu lassen. Alleine die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen, der Wunsch eine Flugreise anzutreten oder die Meisterprüfung im Handwerk zu absolvieren setzten Teile der Bevölkerung unter massiven Impfzwang. Ungeimpften und Nichtgenesenen wurde zeitweise mit der sogenannten 2g-Regel die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verwehrt. Der Rest der Bevölkerung wurde mit unsinnigem Maskenball und Ausgangssperren gegängelt!
Meine Frage ist nun ob das Verhalten einiger Politiker den Straftatbestand der Nötigung verwirklicht? Nachprüfen läßt sich dies durch eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
§ 240 StGB – Nötigung
1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter