Können 100 Ärzte lügen? – Dokumentation

Der neue und brandaktuelle Dokumentarfilm “Können 100 Ärzte lügen?“ präsentiert Mediziner und Wissenschaftler, die zu dem Wissenschaftsbetrug und der kollektiven Bewusstseinsverwüstung eine eigene Haltung gezeigt haben.

Darunter einige, die auf ihrem jeweiligen Fachgebiet weltweit angesehen sind. Dieser Film stellt damit ein hochkarätiges Gegengewicht zum medial propagierten Corona Narrativ und damit auch ein einzigartiges Archiv für eine nachfolgende Aufarbeitung dieser weltweiten Krise dar.

Der Titel “Können 100 Ärzte lügen?“ ist natürlich polemischer Natur. Denn natürlich könnten sie das tun. Die Frage, die sich stellt, wäre jedoch: „Cui bono?“ Wer profitiert von der Lüge? Viele der Gesprächspartner mussten für ihren Mut einen hohen Preis bezahlen.

Rufschädigung, Hausdurchsuchungen, Gerichtsverfahren und Jobverlust waren die Folgen. Sie alle verbindet keine gemeinsame Beteiligung an einer politische Agenda.

https://www.100aerzte.com/kongress/d-f-der-film

Über 2/3 COVID-19-Impfdurchbrüche in kritischer Altersgruppe

Von der 8. bis zur 11. Kalenderwoche 2022 hatten laut Robert Koch-Institut (RKI) in 68,2 Prozent der symptomatischen COVID-19-Fälle (mit Angabe zum Impfstatus) in der Altersgruppe der über 60-Jährigen der Betroffenen eine Auffrischimpfung erhalten und handelte es sich folglich um Impfdurchbrüche. Aus den nach IfSG übermittelten Meldedaten werden am RKI regelmäßig die Impfdurchbrüche identifiziert. Dabei wird ein Impfdurchbruch als ein COVID-19-Fall (Nachweis der Infektion mit- tels PCR oder Erregerisolierung) definiert, für den eine klinische Symptomatik auftrat und mindestens eine Grundimmunisierung spätestens 2 Wochen vor der Infektion erfolgte.m

Quelle: RKI

Die Angst vor Covid-19 – insbesondere einer eigenen Erkrankung mit “Long Covid” sowie vor der Möglichkeit, Angehörige anzustecken – sieht das Amtsgericht Weilheim kritisch. Wörtlich wird festgehalten:

Im Vergleich zu anderen Impfstoffen gibt es bei den Coronaimpfstoffen eine ungewöhnlich hohe Rate an gemeldeten, unerwünschten Nebenwirkungen und Todesfällen. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Anzahl an verimpften Dosen.

Quelle: AG Weilheim

Unter diesem Gesichtspunkt wird mir bei den vielen Impfaktionen richtig gruselig:

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Informationen zum Einreichen einer Verfassungsbeschwerde wegen der Machenschaften der WHO

Der vorliegende Text einer Verfassungsbeschwerde wegen der
Machenschaften der WHO ist für jeden freigegeben. Jeder kann unter
seinem Namen die Verfassungsbeschwerde einreichen. Eine Verfassungsbeschwerde kostet nichts, da es bei der
Bundesverfassungsgericht keine Gerichtsgebühren gibt.

Wenn Sie die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, bitte melden Sie es mit einer kurzen E-Mail an team@gemeinwohl-lobby.de, wie es im Mustertext steht (Mustertext: ich habe die Verfassungsbeschwerde am (Datum) eingereicht.).

Wenn Sie an dem Text nichts ändern wollen, benutzen Sie die PDF-Version. Wenn Sie den Text noch ergänzen möchten, nur dann benutzen Sie die DOC-Version.

1. PDF-Version

Ergänzen Sie die Datei auf der ersten Seite mit Datum und an zwei
Stellen mit Ihren Namen und Ihrer Adresse. Die Datei bitte ausdrucken,
die letzte Seite unterschreiben und dann nach Karlsruhe per Post schicken.

>> Verfassungsbeschwerde als PDF-Formular zum Ausfüllen <<

2. DOC-Version

Wer die Verfassungsbeschwerde noch ergänzen möchte, sollte das
DOC-Format nutzen. Da die Seiten im DOC-Format immer wieder verrutschen,
muss man die Gliederung auf der dritten Seite immer wieder
kontrollieren. Die Seitenzahlen müssen stimmen. Das DOC-Format sollte nur dann benutzt
werden, wenn man Ergänzungen machen möchte. Bei der DOC-Version muss
man auch zwei Stellen auf der ersten Seite mit seinen Angaben und Datum
ergänzen. Dann können Sie es erst ausdrucken. Die letzte Seite unterschreiben und dann per Post nach Karlsruhe schicken.

>> Verfassungsbeschwerde als Word-Datei <<

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Medienaktion

Offener Brief an die Bundestagsfraktionen

Forderung nach einem Ausführungsgesetz zu Artikel 146 GG – Verfassungsgebung durch das Volk.

Elterninitiative Eltern stärken Eltern

Petition Ausführungsgesetz zur Verfassungsgebung

Bürgerbegehren

Schluss mit Desinformation und Zensur

CO2-Anstieg ist eine Lüge

Das Meyers Konversationslexikon von 1888 gibt den CO2-Gehalt der Atmosphäre bereits mit 0,04% an. Doch auch noch ältere Ausgaben belegen diese Zahl:

In Band 1 des Meyer’s Neues Conversations-Lexikons von 1857 steht auf Seite 321:

Die Gesammtheit dieser Untersuchungen beweist demnach, daß die freie atmosphärische Luft durchschnittlich nicht mehr als etwa 4 Zehntausendtheile oder 0,04 Hundertel ihres Volumens an Kohlensäure enthält...

Der Schweizer Naturforscher Nicolas Théodore de Saussure hat in aufwendigen und mehrjährigen Experimenten bereits in den Jahren 1827 bis 1829 diesen CO2-Anteil gemessen.

Es gab daher keinerlei CO2-Anstieg in den letzten 200 Jahren

Wann immer daher Politiker, Medien, Meteorologen oder sonstige „Experten“ von einem „menschengemachten Klimawandel“ herumschwurbeln, handelt es sich m.E. um nichts anderes als eine gigantische Lüge.

Verbreitet die Wahrheit, damit die Klima-Lüge fällt! Sie ist der zentrale Schlüssel der NWO.

Keine Zustimmung zum Pandemievertrag mit der WHO

Zentrale der WHO in Genf • Yann Forget • CC BY-SA 3.0

Zentrale der WHO in Genf • Yann Forget • CC BY-SA 3.0

Mit der Petition wird gefordert, dem Pandemievertrag mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht zuzustimmen.

Begründung

Ein Abschluss des Pandemievertrages mit der WHO geht mit erheblichen
Einschränkungen und Verlust der Grundrechte einher. Diese Macht gehört nicht in die Hände einer Institution, die sich über Pharmaindustrie und Privatiers, sowie Geschäftsleute finanziert. Es besteht ein Interessenkonflikt. Der WHO die Macht zu geben, weltweit Menschenrechte zu verletzen, widerspricht jeder Verfassung.

Die Petition schützt unsere verfassungsmäßigen Rechte. Bitte teilt die Petition sooft es nur geht. Das können wir nur gemeinsam schaffen!

Jetzt an der Petition direkt im Deutschen Bundestag teilnehmen

weiter (bitte anklicken)

Wurden wir zur Impfung genötigt?

Die Regierenden auf Bundes- und Landesebene wirkten eindringlich auf das Volk ein sich impfen zu lassen. Alleine die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen, der Wunsch eine Flugreise anzutreten oder die Meisterprüfung im Handwerk zu absolvieren setzten Teile der Bevölkerung unter massiven Impfzwang. Ungeimpften und Nichtgenesenen wurde zeitweise mit der sogenannten 2g-Regel die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verwehrt. Der Rest der Bevölkerung wurde mit unsinnigem Maskenball und Ausgangssperren gegängelt!

Meine Frage ist nun ob das Verhalten einiger Politiker den Straftatbestand der Nötigung verwirklicht? Nachprüfen läßt sich dies durch eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

§ 240 StGB – Nötigung

1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

WHO cares? Weltdiktatur droht!

Infos von der Internetseite http://MWGFD.org:

Am 8. Mai 2023 findet in München von 14 – 18 Uhr unser nächstes Pressesymposium statt, das wir für jeden zugänglich live über unseren MWGFD-Kanal (hier siehe Link) und Rumble sowie auf allen weiteren Social-Media-Kanälen streamen werden. Den Ort des Geschehens teilen wir den Journalistinnen und Journalisten bei der Akkreditierung unter presse@mwgfd.org mit.

weiterlesen… (Bitte hier anklicken!)

Krankschreibungen nach Impfungen 2021 um das 213-fache gestiegen

Berlin, 06.03.2023

Extremer Anstieg bei Krankschreibungen nach Impfungen: Von 5.834 auf über 1,2 Millionen

Aus der Antwort auf die schriftliche Anfrage 1/568 an das
Bundesgesundheitsministerium ergibt sich eine Steigerung von
Krankschreibungen nach Impfung, die von gesetzlichen Krankenkassen
erfasst werden, von 5.834 im Jahr 2020 auf 1.242.847 im Jahr 2021, was
einem Anstieg um das 213-fache (= 20.000 %) entspricht.