Facebook wird immer mehr auf Linie gebügelt

Gerade eben kommt für mich als admin der Facebookgruppe „Buergerplattform“ die Verwarnung ich hätte Hassrede zugelassen mit der möglichen Folge der Deaktivierung der Gruppe. Allerdings vermag ich keine Hassrede vernehmen. Die Rede ist vielmehr möglicherweise nicht regierungskonform und verstösst damit möglicherweise gegen Gemeinschaftsstandards der Regierung

Der Feminismus und seine Folgen

Feminismus-Symbol • Ahmadi • Public domain

Was als Selbstbestimmung und Befreiung bezeichnet in die Köpfe vieler Menschen eindrang, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als das, was es ist: Entwurzelung und Verwahrlosung unseres Wesens.

Wir erkennen eine Verweichlichung des Mannes und eine Vermännlichung des Weibes.

Der Mann wird ängstlich, sein starkes Wort verstummt. Er geht gebückt und bleibt in Deckung, da ihn der Zorn dieser Gesellschaft trifft, wenn er zur Tat schreitet und auf seinem Weg nach vorne Schwächere hinter sich lässt. Und so ist es die Frau, die das Werk des Mannes verrichten will, auf Gleichheit pocht, wo Gleichheit nicht da ist, und dabei oft auf den Wunsch des Kindes oder einer Familie verzichtet, bis der Unterschied zum Mann kaum mehr zu erkennen ist. Verursacht durch falsche Wunsch-& Zielvorstellungen, die gesellschaftlich anerzogen und medial verstärkt wurden, und somit einen einfachen Menschen in seiner Engstirnigkeit gefangen halten. Wohin ausbrechen, wenn man doch nichts als diese vorgelebte Welt kennen gelernt hat? Wenn einen die Mitmenschen erst dann zum Guten erklären, wenn man sich der Ideologie des Feminismus beugt.

So brechen in dieser moralischen Sippenhaft immer weniger Sehende aus. Immer weniger befreien sich von dem Fluch unseres Zeitalters. Umso wichtiger, dass jene Wenige lauter werden, zu führen und zu leiten beginnen.

Küssen verboten

Badische Neueste Nachrichten
Karlsruhe, 25.10.2020

Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt dem Vernehmen nach im Stadt- und Landkreis Karlsruhe auch unter Ehepartnern, wenn im öffentlichen Raum keine 1,50 Meter Abstand gehalten werden können.

„Das hat pragmatische Gründe“, erklärt Björn Weiße, der Leiter des Karlsruher Ordnungsamts.

Die Buergerplattform stellt die berechtigte Frage: „Ist dann beim Küssen Maske zu tragen oder ist Küssen generell verboten!“ Antwort steht noch aus.

10.306 Teilnehmer bei der Buergerplattform.com

Noch nicht einmal 5 Jahre am Start und schon über 10.000 Mitglieder bei der Buergerplattform.com

Ich danke für das Vertrauen und Euer Interesse an meiner Arbeit!

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Ohne Maske – ein Spießrutenlauf für Schwerbehinderte und chronisch Kranke

In Deutschland ist es für gesundheitlich chronisch beeinträchtigte Mitmenschen, die wegen ihrer Behinderung keine Maske tragen können ein regelrechter Spiessrutenlauf zwischen verängstigten Passanten, die einen ansprechen und denunzieren aber auch Ladeninhabern, die sich solche Störfaktoren vom Leibe halten wollen und ihnen im Namen eines „Hausrechts“ eine allgemein zugängliche Dienstleistung verweigern wollen.

Keiner weiss so recht Bescheid, möchte aber aktiv werden. Das kennt man ja auch aus der Politik, obwohl dort Millionen für externer Berater ausgegeben werden.

Da muss ich als MNS-Befreiter immer öfter richtig laut werden und auf das Antidiskriminierungsgesetz, amtlich: „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG). verweisen. Dabei ist es allerdings eher das Lautwerden, was den Gegenüber leiser werden läßt. Manche Betroffene können das nicht und ergeben sich der Situation.

Als MNS-Befreiter wurde ich neulich beim Autozulassen im LRA Regen von der Security nach Studium meines Attests und Auswertung der Diagnose angesprochen ich könne doch eine FFP2-Maske tragen. Ich vermag nicht zu sagen in welchem medizinischen Fachbereich der Hilfssheriff promoviert hat. Jedenfalls habe ich ich den Türsteher im Dienste des Landrats, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass er seine Arbeit nicht ordentlich gemacht hat, stehen lassen und meinen Weg fortgesetzt. Er hat mich ziehen lassen ohne zu kontrollieren ob ich auch die im Attest angegebene Person sei, wollte mir aber einen medizinischen Vortrag halten, den ich als unnötig, ja diskriminierend empfand.

M.E. eigentlich ein klassischer Fall nach dem Antidiskriminierungsgesetz. Ich ermuntere meine schwerbehinderten Mitmenschen, bei ähnlich gearteten Angriffen gegen die körperliche Unversehrtheit ihrer Person, wie zum Beispiel Maskenzwang oder Hausverbot in Geschäften und Restaurants den Schutz des Antidiskriminierungsgesetz in Anspruch zu nehmen, denn dazu ist es ja da. Man darf das nicht wie eine Anzeigenempfehlung des Landratsamtssprechers Heiko Langer verstehen. Das hat mit Denunziation nichts gemein.

Man kann eine Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verlangen:

Online

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/Beratung_Moeglichkeiten/Formular/Formular1_node.html

Weitere Kontaktmöglichkeiten

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html

oder direkt gem. § 21 AGG die Beseitigung einer zivilrechtlichen Benachteiligung und Schadensersatz, wie auch eine Art „Schmerzensgeld“ nach § 19 AGG gem. § 21 AGG geltend machen. Das kann dem Geschäftsinhaber schnell einige Tausend € kosten.

Vor der Erhebung einer Klage, mit der Ansprüche aus § 21 AGG durchgesetzt werden sollen, muss in einigen Bundesländern von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden sein, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. In Bayern ist nach Art. I Nr. 3 Bayerisches Schlichtungsgesetz ein außergerichtlicher Einigungsversuch für Ansprüche aus § 21 AGG obligatorisch. Außerdem gilt eine relativ kurze Verjährungsfrist von 2 Monaten.

Laßt 100 Menschen auf diesem Wege zu ihrem Recht kommen, dann ist ein Ende der Maskenpflicht bald in Sicht.