Wurden wir zur Impfung genötigt?

Die Regierenden auf Bundes- und Landesebene wirkten eindringlich auf das Volk ein sich impfen zu lassen. Alleine die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen, der Wunsch eine Flugreise anzutreten oder die Meisterprüfung im Handwerk zu absolvieren setzten Teile der Bevölkerung unter massiven Impfzwang. Ungeimpften und Nichtgenesenen wurde zeitweise mit der sogenannten 2g-Regel die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verwehrt. Der Rest der Bevölkerung wurde mit unsinnigem Maskenball und Ausgangssperren gegängelt!

Meine Frage ist nun ob das Verhalten einiger Politiker den Straftatbestand der Nötigung verwirklicht? Nachprüfen läßt sich dies durch eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

§ 240 StGB – Nötigung

1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

Krankschreibungen nach Impfungen 2021 um das 213-fache gestiegen

Berlin, 06.03.2023

Extremer Anstieg bei Krankschreibungen nach Impfungen: Von 5.834 auf über 1,2 Millionen

Aus der Antwort auf die schriftliche Anfrage 1/568 an das
Bundesgesundheitsministerium ergibt sich eine Steigerung von
Krankschreibungen nach Impfung, die von gesetzlichen Krankenkassen
erfasst werden, von 5.834 im Jahr 2020 auf 1.242.847 im Jahr 2021, was
einem Anstieg um das 213-fache (= 20.000 %) entspricht.

Für eine militärisch neutrale Bundesrepublik

© Peter Hollatz

© Peter Hollatz

Die Partei dieBasis setzt sich für eine neutrale Bundesrepublik ein, friedliche Koexistenz bzw. Kooperation müssen mit allen Ländern, insbesondere unseren Nachbarn, angestrebt werden.

Die Partei dieBasis setzt sich für den Austritt der Bundesrepublik aus der NATO ein. Gemäß 2+4-Vertrag ist Deutschland seit 1990 souverän („Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“) Demgemäß kann Deutschland den Austritt aus der NATO erklären (mit 1-Jahres-Frist).

Die Partei dieBasis setzt sich ein für die Kündigung des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland, des so genannten Truppenstationierungsvertrags (mit 2-Jahres-Frist).

In Verbindung mit dem NATO-Austritt ist das ein entscheidender Schritt, um Deutschland zu einem neutralen Staat werden zu lassen, der nicht mehr zur Führung illegaler Angriffskriege missbraucht werden kann.

Deutschland ist souverän genug, mit einem Bundestagsbeschluss aus der NATO auszutreten.

Die aktuellen Entwicklungen verfolgend birgt eine weitere NATO-Mitgliedschaft eher wachsende Kriegsrisiken und keineswegs Schutz oder Sicherheit. NATO-Mitgliedsländer haben seit 1989 zahlreiche Kriegseinsätze unter Führung der USA unternommen, die ohne UN-Mandat und damit völkerrechtswidrig waren; darunter die Kriegseinsätze in Afghanistan, Jugoslawien, Libyen, noch laufende Einsätze in Syrien und anderen Staaten, sowie die Ausbildung von Soldaten kriegführender
Armeen auf deutschem Boden . Im Rahmen des NATO-Bündnisses unterhalten die USA mehrere Militärbasen auf deutschem Boden, wie z.B. die US Air Base Ramstein, die unter anderem zur Führung illegaler Drohnenangriffe genutzt wird, denen bis jetzt Tausende Menschen, insbesondere in Nahost und Afrika, zum Opfer gefallen sind.

Die Partei dieBasis lehnt Kriegseinsätze als Mittel der Konfliktlösung ab, ebenso wie die politische und militärische Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder.

Die Bundeswehr ist, wie im Geiste des Grundgesetzes ursprünglich vorgesehen, eine reine Verteidigungsarmee.

Die Beteiligung der Bundeswehr an Angriffskriegen lehnen wir ab. In der vom Parlamentarischen Rat verabschiedeten Fassung in Art. 26 Abs. 1 ist die Vorbereitung eines Angriffskrieges ausdrücklich verboten. Die Bundeswehr – als reine Verteidigungs-Armee – ist technisch und personell auf einen für diesen Zweck sinnvollen Stand zurückzuführen.

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Russland verdoppelt Jahresüberschuss – die Sanktionen wirken…

… bei uns auch. Da verdoppelt sich zum Jahreswechsel der Strompreis und das Volk weiß schon jetzt nicht wie es die verdoppelten Heizkosten bezahlen soll.

BILD: GEORGE SHUKLIN • PUBLIC DOMAIN

Wir werden von wahrlichen Kapazitäten regiert!
„Dieses Land wird von Idioten regiert“ – mit diesem Zitat von Milos Zeman endete eine Rede zu einer Generaldebatte im Bundestag.

Noch ist Deutschland nicht verloren, – aber bald!

Baum fällt!

Drachselsried, im Dezember 2022

Seit Tagen „singen“ die Motorsägen auf dem Weiningergrundstück oberhalb des Birkenwegs. Der Baumbestand am Ortsrand unterhalb des Wildgeheges muss dem Wohnbau weichen.

Im Verlaufe der Fällarbeiten kam ich immer wieder des Weges und hoffte, dass die mächtigen teilweise an die 80 cm starken Eichen verschont blieben. Stehen sie doch oberhalb eines Steinriegels und würden das von dieser Seite unzugängliche Grundstück direkt an der Grenze nach Norden gegen das Wildgehege abschirmen und reichlich Leckerbissen für das Wild hergeben. Sie wären nicht nur meines Erachtens besonders naturschutzwürdig!

Leider wurde ich enttäuscht, – es wurden alle fast ausnahmslos kerngesunde Bäume abgeholzt, -schade.

Das Ärzteblatt empfiehlt: achgut.com…

Das bayerische Ärzteblatt empfiehlt u.a. Lektüre von achgut.com, Nachdenkseiten, Hintergrund, Cicero, Multipolar, Preradovic, Reitschuster, Telepolis, tkp, usw…

„Ein verantwortungsvoller Umgang und eine vollständige Perspektive sollten die Betrachtung auch unbequemer Stimmen (immer wieder) beinhalten“

Und: SAPERE AUDE!

Gilt auch für unsere Leser, man muss dafür kein Arzt sein 😉

https://www.bayerisches-aerzteblatt.de/fileadmin/aerzteblatt/ausgaben/2022/11/einzelpdf/BAB_11_2022_596-597.pdf

Der Bayerische Maskenkaschper?

Wir erinnern uns an den 20. April 2020. Die

Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten zur aktuellen Lage hinsichtlich der Corona-Pandemie

Schon vor Wochen wurden von der Staatsregierung Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen verhängt.

Im Verlaufe des „Maskenballs“ wurden dann im vorauseilenden Gehorsam medizinische Maskenbefreiungen alter todkranker oder schwerbehinderter Menschen in vielen Geschäften nicht mehr anerkannt. So hatten im einzigen Drachselsrieder Edeka-Lebensmittelmarkt Lemberger Maskenbefreite monatelang Hausverbot. Dabei war es völlig egal ob sie ein Fahrzeug hatten um woanders zu einem Einkauf fahren zu können oder von Dosen, Nudeln und anderen Vorräten zu überleben versuchten.

Gegen Ende 2020 wurde dann eine Ausgangssperre verhängt, die unsere Alten an den Großen Krieg erinnerte. Nach 9 Uhr abends durfte sich niemand mehr in der Öffentlichkeit aufhalten. Zum Glück gab es keinen Schießbefehl.

Wohl im Hinblick zur Bayerischen Landtagswahl mag uns die aktuelle Erklärung unseres besten Regierungspräsidenten Söder als fast übertrieben jovial erscheinen.

Kann man unseren Ministerpräsidenten als „Maskenkaschper bezeichnen?

Hoffentlich wählen die Bayern 2023 freiheitlich die AfD oder dieBasis! Das ist wohl die einzige Möglichkeit Deutschland zu befreien.