WO IST CORONA???

Pferdeskulptur von Fritz von Graevenitz vor dem Verwaltungsgebäude in Wiesbaden, 2007
Martin Kraft • CC BY-SA 3.0

Pferdeskulptur von Fritz von Graevenitz vor dem Verwaltungsgebäude in Wiesbaden, 2007 • Martin Kraft • CC BY-SA 3.0

ZITAT: »Noch lässt sich nicht feststellen, ob COVID-19 zu einer Übersterblichkeit insgesamt in Deutschland führt. Um diese Frage zu beantworten, beobachten wir anhand einer Sonderauswertung die vorläufigen Sterbefallzahlen in Deutschland (Stand: 15. März 2020). Zu diesem Zeitpunkt waren in Deutschland noch sehr wenige Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 zu verzeichnen. Ein eventueller Corona-Effekt wäre also erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar. Die Sonderauswertung wird alle zwei Wochen aktualisiert.« — Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020

+++ Sterbefallzahlen und Übersterblichkeit
Tägliche Sterbefallzahlen in den Altersgruppen 0-64 und 65+ in Deutschland

http://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Gesellschaft/bevoelkerung-sterbefaelle.html

Irreführende Coronazahlen!

Baltimore (MD), 26.April 2020

Die gemeldeten Zahlen aus dem heiligen Grahl der Statistiker mögen richtig sein, dennoch vermitteln sie ein falsches Bild!

Die John Hopkins Universität ist eine private Universität in Baltimore im US-Bundesstaat Maryland. Die Spitzenuniversität vereint Forschung und Lehre nach dem Vorbild deutscher Universitäten, insbesondere nach dem Modell der Universität Heidelberg,

Nach den gemeldeten Zahlen mag der eine oder andere im Kopf überschlagen und feststellen, dass von fast 2,9 Millionen Infizierten über 200.000 sterben und damit eine Sterberate von fast 7 % also fast dreimal soviel wie bei der Spanischen Grippe vor 100 Jahren darstellen. Das ist natürlich Unsinn! Wir wissen gar nicht wieviele von den 7 Milliarden Menschen auf der Erde sich an dem Corona-Virus angesteckt haben und bei wie vielen der Infekt mit ganz leichten oder gar keinen Symptomen wieder vorüberging.

Auch wissen wir nicht genau wie sich die Todeszahlen zusammensetzen. Sind die Menschen mit oder an Corona gestorben. Waren Menschen mit dem Corona-Virus infiziert zeigten aber gar keine Coronasymptome sondern starben an anderen schweren Krankheiten oder „Altersschwäche“.

Wir sind auf einem wissenschaftlichen Blindflug. Unter diesem Gesichtspunkt und der Entwicklung der offiziellen Zahlenwerte ist eine sofortige und vollständige Beendigung der wirtschaftlichen und sozialen Schließungen (umg. „Lockdown“) angezeigt!

http://www.facebook.com/koeppelnationalrat/videos/902830630168162/?sfnsn=scwspmo&extid=8iLANshp3tloor5e&d=n&vh=e

http://facebook.com/story.php?story_fbid=2845916228862583&id=100003327017052

http://youtu.be/eyPqlBlk1-I

WIR SIND OPFER EINER HYSTERIE

Anders als es die Schweden getan haben. Diese kämpften gegen das Virus und liessen die Wirtschaft laufen. Die Schweden blieben frei, während die Schweizer ins staatliche Gesundheitsgefängnis mussten. Der schwedische Ökonom Lars Jonung greift für viele seiner Kollegen die Praxis auf dem Kontinent scharf an. Unsere Regierungen hätten zwei Fehler gemacht: einen Börsensturz mit verursacht, der nicht notwendig gewesen wäre, und die Menschen weitgehend isoliert und damit ein wirtschaftliches „Hara kiri“ ausgelöst

http://stgallen24.ch/articles/7963-wir-sind-opfer-einer-hysterie

Die Schließung der Deutschen Volkswirtschaft war unnötig!

Haben die Maßnahmen der Regierung gegen das Corona-Virus gewirkt? Nein, sagt der Finanzwissenschaftler Prof. Homburg. Die Reproduktionszahl 1, die die Kanzlerin als Erfolg des Lockdown präsentiert, war schon 2 Tage vor den Maßnahmen des 23.3.2020 erreicht. „Der Lockdown hat überhaupt keine Auswirkungen auf die Verbreitung des Virus“, so der ehemalige Regierungsberater von Kanzler Schröder. Außerdem sei die Pandemie in Europa so gut wie vorbei, meint Prof. Homburg und verweist auf die neusten Zahlen des Euromomo.

Corona 2021 ff

Coronaviridae • Nilses • Public domain

Coronaviridae • Nilses • Public domain

Am 31.03.2020 erläßt die Bayerische Staatsregierung (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) die bis 19.04.2020 geltende

Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
(Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV)
Vom 27. März 2020
(BayMBl. Nr. 158)
BayRS 2126-1-5-G

Da die Corona-Erkrankungen nach Auslaufen der BayIfSMV am 19.04.2020 und auch später nach einem Dutzend oder mehr von Folgeverordnungen nicht ausgerottet sein wird, schlug die Buergerplattform vor, besondere Schutzmaßnahmen für „spezielle Risikogruppen“ (ältere Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen, Raucher) vorzunehmen, da damit diejenigen aus dem Infektionsgeschehen herausgehalten werden, die im Falle einer echten Infektion die Ressourcen des Gesundheitssystems voraussichtlich am häufigsten und am intensivsten beanspruchen.

Darüber hinaus gehören Maßnahmen zur Stärkung des Immunsystems in die Bevölkerung eingeführt und staatlich gefördert. Mit einem geschwächten Immunsystem hat der Mensch gegen alle Infektionskrankheiten kaum Abwehrkräfte. Die derzeitige Maskenpflicht schwächt unser Immunsystem. Mit den derzeitigen Maßnahmen werden die Bürger zunehmend krank und die Infektions-Zahlen steigen trotz strikten Maskentragens und Abstandswahrung in Herbst und Winter an. Gerade für ältere Menschen mit geschwächtem Immunsystem haben Infektionskrankheiten (besonders der Lunge) fatale Folgen. Das Corona-Virus ist aggressiv aber nicht so tödlich, dass wir Menschen es nicht in den Griff bekommen können. Besonders bei Risikogruppen kann das Immunsystem durch Gesundheitsmaßnahmen wie vitaminreiche Ernährung, Vermeidung von Rauchen und Verzicht auf Masken wie auch Bewegung an der frischen Luft enorm gestärkt werden.

Eine Rückkehr zum Alltag wie vor „Corona“ wird allerdings hauptsächlich wegen Eigenart und Anzahl der PCR-Tests länger dauern, als die meisten denken:

Es ist das Gesetz der großen Zahl: je mehr man testet, umsomehr findet man. Trotz der stark angestiegenen Testzahlen im August 2020 wurden jedoch relativ weniger Positive aufgezeigt, was die Annahme untermauert, dass es sich um keine Massenerkrankung handelt. Das Virus ist wohl wie die gewöhnliche Grippe jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen und wird wie auch die ordinäre Grippe nach 80 Jahren Grippeimpfung nicht mehr komplett verschwinden.

(aktualisiert am 05.01.2021)

Der Deutsche Richterbund fordert enge zeitliche Befristung aller Maßnahmen & Wahrung der Verhältnismäßigkeit

Die Geschäftsstelle des DRB in der Kronenstraße • Jörg Zägel • CC BY-SA 3.0

Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert nun fast wörtlich das, was die AfD vor genau drei Wochen (eine Ewigkeit in Zeiten des Corona-Shutdowns) gefordert hat:Enge zeitliche Befristung aller Maßnahmen & Wahrung der Verhältnismäßigkeit.

http://www.pboehringer.de/richterbund-gibt-afd-recht

Zunehmend Verunsicherung in der Corona-Krise

© Peter Hollatz www.Zellertal.name

Klostermann-Kreuz bei Bodenmais • © Peter Hollatz www.Zellertal.name

Was heißt in den Verordnungen und Pressemeldungen „verboten“ – „erlaubt“ – „soll“ – „kann“ und ganz originell im Verordnungswesen „angehalten“?

Heute heißt es nach einer dpa-Meldung im Viechtacher Bayerwaldboten:

„Privatreisen bleiben verboten“

weiter unten im Text heißt es dann

„Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten sollen die Bürger weiter verzichten“

Ja was denn nun? Ist das Reisen klar verboten oder soll man es reduzieren/vermeiden?

Was machen unsere Politikspezialisten da, – zuerst alles verniedlichen um dann in blinden Aktionismus zu verfallen?

Bayerische Ausgangsbeschränkung rechtswidrig?

Verbotsschild zum Besuchsverbot in den München Kliniken • Partynia • CC BY-SA 4.0

Die Bayerische Ausgangsbeschränkung wurde per Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 unter Berufung auf § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen. Dies dürfte rechtswidrig sein. Der § 28 IfSG ist m.E. keine taugliche Rechtsgrundlage für epidemische Maßnahmen, mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist.

Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügung oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder gute Aussichten auf Erfolg.
Die Norm deckt zwar Eingriffe, die auf Einzelpersonen bezogen sind, gestattet aber keine auf die Allgemeinheit bezogenen. Zudem dürfen solche Maßnahmen auch nur kurzfristig verhängt werden, was sich direkt aus dem Wortlaut der Norm ergibt. Dort heißt es nämlich: „bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“. Darunter fällt offensichtlich keine pauschale zweiwöchige Verfügung.

Das VG München hat im Übrigen aus formalen Gründen die in Bayern erlassene Ausgangsbeschränkung zugunsten zweier Einzelpersonen vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht zweifelte an, dass die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden durfte.

Als Folge wurde diese Allgemeinverfügung zunächst durch die
Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 130, BayRS 2126-1-4-G)

und am 31.03.2020 durch die

Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
(Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV)
Vom 27. März 2020
(BayMBl. Nr. 158)
BayRS 2126-1-5-G

ersetzt.

Die Buergerplattforn schlägt vor nach Auslaufen der BayIfSMV am 19.04.2020, besondere Schutzmaßnahmen auf „spezielle Risikogruppen“ (ältere Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen, Raucher) zu konzentrieren, da damit diejenigen aus dem Infektionsgeschehen herausgehalten werden, die im Falle einer Infektion die Ressourcen des Gesundheitssystems voraussichtlich am häufigsten und am intensivsten beanspruchen.
Eine Rückkehr zum Alltag wie vor der Corona-Pandemie wird allerdings länger dauern, als die meisten denken und Vorsichtsmaßnahmen zum Ansteckungsschutz auch weiterhin erforderlich machen.

Was macht Corona mit Kinderseelen? 

Philipp Otto Runge • Public domain

Philipp Otto Runge • Public domain
  • geschlossene Kindergärten und Schulen
  • überall „Masken-Menschen“
  • Rufe nach einem „Großeltern-Verbot“
  • nur noch Corona im Fernsehen
  • die eigene Familie in Quarantäne

Versetzt der staatliche Umgang mit der Epidemie Kinder in Angst und Schrecken? Was macht die Ausgangsbeschränkung oder gar Quarantäne mit den Kleinen? Über Wochen sind die Kleinen von allen Freunden getrennt!

Wie sollten Eltern damit umgehen?

Es kann eine Belastung für Kinder werden, wenn ihre Eltern Angst zeigen. Wenn Eltern unruhig werden, überträgt sich das natürlich auf die Kinder.

Die Familien können eine Isolationszeit über mehrere Wochen überstehen, wenn es zuhause feste Abläufe gibt oder es gelingt, für die Situation angebrachte Strukturen zu organisieren. Weiterhin früh aufstehen, zu festen Zeiten lernen, eine rhythmische Abfolge an Aufgaben und Pflichten sollten beibehalten werden,

Auch Erwachsene sollten an festen Strukturen festhalten, auch wenn das aufgrund der Schulschließungen und Kurzarbeit schwierig sei und sie das häusliche und berufliche Umfeld für die kommenden Wochen neu organisieren müssen.