Basisdemokratie – die Schweiz als Vorbild

Ostbayern 28.April 2021

Quelle: Nationalrat Roger Köppel am 27.04.2021 in der Weltwoche.ch

Das Elend in Deutschland besteht darin, dass es offenbar eine unglaubliche Rolle spielt wer hier Kanzler wird, wer hier Minister wird und welche Partei am Schluß die Regierungsgeschäfte übernehmen wird.

Wohl und Wehe Deutschlands scheinen einzig und allein von der Qualität von dem im nächsten Herbst zu wählenden Personals abzuhängen.

Wenn in Deutschland ein falscher Kanzler gewählt wird ergibt sich ein größeres Problem! Dabei will ich gar nicht an 1933 denken!

Roger Koeppel sagt „Die Schweiz könnte auch von sieben Flaschen regiert werden, die Schweiz würde trotzdem noch funktionieren…

In der Schweiz ist die Bedeutung der Politiker geringer als in Deutschland und das ist eine der ganz großen Stärken der Schweiz. Die Genialität der Schweiz liegt in ihrem politischen System: in der direkten Demokratie. Das ist ein System, das die Regierenden jeden Tag zwingt auf die Bevölkerung und die Wirtschaft Rücksicht zu nehmen.

In der Schweiz sind eben nicht die Regierenden „Chef“, sondern die Bürger! Sie gestalten die Rahmenbedingungen so wie sie ihrer Lebenswirklichkeit am besten entsprechen. Die direkte Demokratie ist ein Gebot der Stunde in der Europäischen Union, denn die EU verkörpert das Gegenteil einer direkten Demokratie.

Lieber Roger, vielen Dank für die Erlaubnis zur Veröffentlichung.

Covid-19 ist gelaufen – aber sowas von!

Bildschirmfoto

Zahl der COVID-19-Todesfälle geht weiter zurück

Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfälle ist derzeit bis einschließlich der 9. Kalenderwoche 2021 (1. bis 7. März) möglich. In dieser ersten Märzwoche gab es laut dem RKI 1.220 COVID-19-Todesfälle. Die Zahl ist damit gegenüber der Vorwoche um 326 Fälle gesunken. Die gesamten Sterbefallzahlen gingen in der 9. Kalenderwoche weiter zurück und lagen 3.247 Fälle beziehungsweise 15 % unter dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Es sterben seit Rosenmontag, den 15. Februar 2021 trotz Corona weniger Menschen als vorher ohne Corona!

Merkt Ihr was? Eine Pandemie schaut anders aus! Seit Mitte Februar liegt eine Untersterblichkeit vor und alle bleiben zuhause. RKI und das statistische Bundesamt sind doch seriöse Quellen! Warum sagt uns das niemand? Mit Testen auf T̶e̶u̶f̶e̶l̶ Corona komm raus kann man die absoluten Positivraten eines fraglichen PCR-Tests erhöhen aber Gott sei Dank nicht die Sterberate!

Leute geht nach draußen und sagt es Euren Nachbarn. Warum packen die Deggendorfer zu Ostern die Spielplätze ein?

So sah es 2020 in Deggendorf aus überall Grünanlagen und Spielplätze gesperrt…

Grünanlagen wurden gesperrt und Bänke mit Trassierband umwickelt. Man durfte sich nicht auf eine Parkbank setzen, – vergesst das nicht!

…sogar die Tore auf Bolzplätzen hat man mit Flatterband umwickelt:

…behält hoffentlich sein Gedächtnis: CDU/CSU, SPD, Blödsinn68/DieDoofen, DIE Nachfolger der Mauermörderpartei und FDP sind einfach nicht mehr wählbar.

„Wir wollen mehr Basisdemokratie wagen!“

Habt Mut! – Mut zum Widerstand!“

Holen wir uns unser Land zurück!

  • und in vielen Bayerischen Landkreisen einen tatkräftigen Kreisverband
  • bald auch in Deiner Stadt

Testen muss zu einem positiven Erlebnis werden…

Am Fusse des Großen Arbers, im Auswärts 2021

… betont Landrätin Rita Röhrl heute in einer ostbayrischen Tageszeitung und der Bodenmaiser Bürgermeister sekundierte, „Getestete treffen auf Getestete“!

Ein positiver Test mag sicherlich zu einem abenteuerlichen Erlebnis führen, wenn sich die Maschinerie des Gesundheitsamtes in Bewegung setzt um die Bewegungen (Kontakte) des positiv Getesteten nachzuvollziehen. Das kann dann zu weiteren (positiven) Erlebnissen führen.

Viele sind bereits aufgrund einer durchlebten Infektion entwickelter Antikörper immun oder haben einen teilweisen Schutz durch Impfung, welche vermutlich ähnlich der Influenza alle paar Monate erneuert werden muss. Der Influenza impft man bereits seit 80 Jahren mit mehr oder weniger Erfolg hinterher.

In einem Eigenversuch wurden bei mir bei einem klinischen Antikörper-Test (inkl. Spike-Protein)
„Anti-SARS-CoV-2-ELISA (lgG)“
im Januar 2021 eine Ratio von 1.90, nach 5 Wochen 51.00 und nach einem guten halben Jahr 81.00 festgestellt.

Nach international gültigen WHO Richtlinien gelten

negativ: < 0.80 Ratio
grenzwertig: 0.80 – 1.09 Ratio
positiv: ab 1.10 Ratio

als Hinweis auf eine stattgehabte Infektion oder Z.n. Impfung.

Mein Befund wurde medizinisch validiert. Ab einer Ratio von 32.00 gilt man als gesichert immun. Daher werde ich mich für den Rest meines Lebens hüten durch eine Impfung noch weitere Antikörperreaktionen zu provozieren.

Durch die Masse der Antikörper ist die Immunität bereits gegeben. Von PCR-Tests sehe ich ab. Ich werde alle halbe Jahre eine Antikörperbestimmung klinisch durchführen lassen, das muss zum Überleben reichen. „Positive Erlebnisse“ habe ich lieber in der Familie oder mit Freunden.

Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Am 16. März 2020 erlassen das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) die fragwürdige Allgemeinverfügung Az. 51-G8000-2020/122-67, worin sie allerhand Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen aussprachen.

Ich glaube das hat es nicht einmal in den beiden Weltkriegen und während großer Pandemien gegeben: ein ganzes Jahr ohne Kneipen, Tanzveranstaltungen, Bälle… Gerade in schwierigen Zeiten wollte man das Volk bei Laune halten und Wehrwillen wie Abwehrkräfte stärken. Da hat man sogar ganze Theaterensembles nahe an der Front („Fronttheater, Frontkino“) auftreten lassen. Die Menschen haben gelacht und manche den nächsten Tag nicht überlebt.

Erschwerend wurde dann gegen Ende 2020 nächtliche Ausgangssperre verhängt, welche man eigentlich auch nur aus militärische Gründen (Bekämpfung von subversiven Aktionen, Plünderungen…) in der Mitte des letzten Jahrhunderts in Deutschland kannte.

Seit fast einem Jahr ist damit nahezu das ganze kulturelle Leben in Bayern und anderswo „gestorben“, aber die Zeitungen berichten das Volk stünde hinter den Coronamaßnahmen der Regierung. Das läßt mich zwangsläufig an das „Stockholm Syndrom“ denken, welches das psychologische Phänomen beschreibt, bei welchem das Opfer während einer Geiselnahme oder Entführung Sympathie gegenüber ihrem Täter entwickelt.

Wer noch einen Funken Verstand hat muss erkennen, dass der Umgang unserer Regierungen mit dem Auftreten des Coronavirus kaum noch dilletantischer gehandhabt werden kann. Großzügige November- und Dezemberhilfen für die Wirtschaft wurden mit dem Jahreswechsel rigoros zusammengestrichen und jetzt im Superwahljahr dürfen viele Unternehmer feststellen, dass sie finanziell nicht mehr viel unternehmen können.

Wünsche mir einen alternativen Neuanfang in dieser schwierigen Zeit alternativloser Entscheidungen einfallsloser Regierungen. Nur eine komplette Abwahl der sogenannten Altparteien und ein basisdemokratisches Regierungsystem kann unser Land noch retten.

Nur noch Teil-Lo(c)kdown in Regensburg

Regensburg, 04.02.2021

Mit einem Wert von 24,1 hat die Stadt Regensburg die niedrigste Inzidenz in ganz Bayern. Lockerungen der Corona-Maßnahmen soll es aber vorerst nicht geben.
Eine „kleine Erleichterung“ will man den Regensburgern aber zugestehen. An der frischen Luft darf man mit dem nötigen Abstand wieder stehenbleiben, essen, trinken oder rauchen. Da fragt sich nicht nur der geneigte Leser, durfte man das vorher nicht?

Der Lo(c)k-down muss sofort beendet werden. Er hätte schon bei doppelt so hoher Inzidenz beendet werden können. Ist das Bayerische Verarschungstheorie? Schickt die Altparteien im Superwahljahr 2021 in die Wüste! Darauf einen Coronator!

93% Falschpositive in der Arberlandklinik

Coronaviren • Dr. Fred Murphy • Public domain

Coronaviren • Dr. Fred Murphy • Public domain

Bei Routinetests der Belegschaft am Arberlandklinikum in Zwiesel haben sich zunächst 27 Corona-positive ergeben. Diese haben sich als fehlerhafte Testungen herausgestellt. Mittlerweile wurden 25 Mitarbeiter bei Nachtestungen negativ getestet. Bei zwei Personen steht das Ergebnis der Nachtestung noch aus.

Bei einer Fehlerquote von mindestens 93% Falschpositiven in einem Kliniktest fragt sich natürlich der geneigte Leser, wie hoch die Fehlerquote im Alltag der Bevölkerung ist und wieviel 100.000 Menschen schon wegen einem fehlerhaften Ergebnis in Quarantäne mußten.

Solche Ergebnisse und kaum Übersterblichkeit in der Bevölkerung stellen natürlich die ganze Coronahysterie mit der Schließung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Frage und mag erklären warum die seit dem II. Weltkrieg erstmalig verhängte Ausgangssperre nahezu wirkungslos blieb.

Quelle: BR24

http://www.br.de/nachrichten/bayern/klinikpersonal-in-zwiesel-positivergebnisse-waren-testfehler

Eingesperrt im Landkreis Regen?

Im Video auf der Landkreis-Regen-Seite

erklärt die Landrätin Frau Rita Röhrl am 18.12.2020:

„…im Zuge dessen ist auch eingefügt worden, dass das Einkaufen außerhalb des Landkreises in den Geschäften, die im Landkreis nicht mehr geöffnet haben dürfen untersagt ist. Das ist auch kontrolliert worden…“

In der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regen zur Bewältigung des sprunghaften Anstiegs der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 11.12.2020
http://www.landkreis-regen.de/wp-content/uploads/Amtsblatt-36.2020.pdf
hieß es jedoch:

„1.2 Das Verlassen der Wohnung zum Einkauf ist ausschließlich für das Aufsuchen von im Landkreis Regen gelegenen und zulässigerweise geöffneten Geschäften zulässig.“

Ja, was denn nun? Durfte man nun generell den Landkreis nicht zum Einkaufen verlassen, so wie man es in der Allgemeinverfügung verstehen kann oder durfte man schon zum Einkaufen den Landkreis verlassen, nur eben nicht zum Einkauf in Geschäften mit einem Sortiment, welche im Landkreis Regen geschlossen sind, so wie man das aus dem Video verstehen durfte?

Schwerbehinderten Grundnahrungsmittel verweigert – AGG ein Papiertiger?

Ostbayern, im Advent 2020

Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 2 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 737, BayRS 2126-1-15-G), die zuletzt durch Verordnung vom 12. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 112) geändert worden ist
gilt unverändert weiter

„…Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit…“

Nach internationaler Annahme könnte entgegen den Verkündungen von Drosten und Spahn die Verbreitung des Virus durch Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingedämmt werden. Nach eher laienhafter Auskunft des Bayerischen Ministerpräsidenten sei sogar ein Schal ausreichend.

Nach dem Regelungsgehalt des vorerwähnten Paragraphen können nach der Vorschrift „Befreite“ überall (öffentlich und privat) dort wo wegen der BayIfSMV Corona-Maskenpflicht (auch FFP2) besteht auch ohne Maske auftreten. Eine weitere Handlung oder andere Schutzvorkehrungen verlangt die Verordnung ausdrücklich nicht.

Mittlerweile liegen wohl auch in Ostbayern die Nerven blank.
Leider müssen (auch wegen einer Schwerbehinderung) Maskenbefreite in der Folge trotz Vorlage eines ärztlichen Attests und des Schwerbehindertenausweises allerlei diskriminierende Ausgrenzungen erleben:

  • Es werden Zutritte in EDEKA-Märkte, Geschäfte und Behörden verwehrt.
  • Es wird verlangt (unzulässige) Gesichtsschilder zu tragen
  • Es werden ärztliche und therapeutische Behandlungen verweigert.

Eine Anwendung des Ausnahmetatbestands erweist sich immer mehr zum Spießrutenlauf für die maskenbefreiten Personen, „Sie haben keine Maske auf“ oder „hier besteht Maskenpflicht“…

Dabei ist es völlig egal ob der Maskenlose mit Lungenkrebs im Endstadium mit einer zu erwartenden Restlebensdauer von vielleicht drei bis vier Wochen eingeschätzt wird! Es werden den Kranken und Behinderten bei Edeka-Märkten in Drachselsried und Oberalteich (bei Straubing) die Besorgung von Grundnahrungsmitteln verweigert.

Bei Hilfeersuchen an die Antidiskriminierungsstelle in Berlin wird man mit frommen Sprüchen zu dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bedacht.

Es wird angeregt, in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und in die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) Vorschriften aufzunehmen, die eine Diskriminierung wirksam verhindern. Es darf nicht sein, dass eine Verordnung zwar eine Befreiung enthält, diese aber unterlaufen werden kann indem man den Befreiten einfach örtlich oder leistungsmäßig ausgrenzt oder herabsetzt und sich auf das Hausrecht zurücklehnt. Die Verordnung muss eine Regelung enthalten, die Befreite den Anderen absolut gleichstellt und nachteilige Behandlung durch ein Bußgeld ahndet.

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