…dabei hat Schweden gar nichts gemacht!
Schweden: Corona-Epidemie geht ohne Lockdown zu Ende
Bildschirmfoto
Die Daten der Todesfälle gehen in Schweden seit dem Höhepunkt in der zweiten April Woche deutlich zurück. Die Grafik oben zeigt den Verlauf der Todesfälle nach Sterbedatum geordnet. Daraus ist abzulesen, dass die Todesfälle auch ohne die durch den in anderen Ländern verfügten Lockdown verursachten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kollateralschäden zurückgegangen sind.
WIR SIND OPFER EINER HYSTERIE
Anders als es die Schweden getan haben. Diese kämpften gegen das Virus und liessen die Wirtschaft laufen. Die Schweden blieben frei, während die Schweizer ins staatliche Gesundheitsgefängnis mussten. Der schwedische Ökonom Lars Jonung greift für viele seiner Kollegen die Praxis auf dem Kontinent scharf an. Unsere Regierungen hätten zwei Fehler gemacht: einen Börsensturz mit verursacht, der nicht notwendig gewesen wäre, und die Menschen weitgehend isoliert und damit ein wirtschaftliches „Hara kiri“ ausgelöst
http://stgallen24.ch/articles/7963-wir-sind-opfer-einer-hysterie
Unsere Politiker in Bund und Land unisono: „Unsere Maßnahmen wirken!“
Entschuldigung, aber wenn Sie die ganze Bevölkerung in ein Loch oder in ihre Wohnungen einsperren weiß jeder, dass die Ansteckung anderer etwas erschwert ist. Wenn das nicht mehr wirkt? Natürlich wirkt das, aber da müssen Sie keinen Epidemiologen haben, der Ihnen das erzählt.
Aber war die Schließung der Volkswirtschaft richtig? Ich habe da meine großen Zweifel, zumal die Reproduktionszahl (also die Zahl wieviel andere ein Infizierter ansteckt) auf einer Kurve um den 10. März den Höhepunkt von 3,5 erreichte, dann in der Folge stark absank und schon am 20. März auf unter 1 sank. Erst drei Tage später kamen Ausgangssperre und Kontaktverbot. Die Kurve sank dann nur marginal mit leichten Schwankungen auf etwa 0.7 Mitte April weiter ab. Es ist also nicht so, dass die Kurve nach dem 23. März weiter stark abfiel.
Die Reproduktionszahl hat in Deutschland am 28.05.2020 einen Tiefststand erreicht. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts sank der errechnete Wert von 0,68 auf 0,61. Das bisherige Allzeittief des R-Werts lag bei 0,65, das am 6. Mai erreicht wurde.
Man kann daraus schließen, die Maßnahmen zur Eindämmung waren nicht notwendig, da der Reproduktionsfaktor schon unter 1 war und die Maßnahmen waren auch nicht wirksam, weil er nicht weiter stark gefallen ist.
Quelle: Robert-Koch-Institut
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/17_20_SARS-CoV2_vorab.pdf?__blob=publicationFile
Nachtrag am 01.08.2020
Nur durch massive Massentestungen von über einer halben Million in der Woche alleine in Deutschland läßt sich der Virus überhaupt noch im Promillebereich nachweisen. Dabei wird jedoch nicht auf die korrekte Definition eingegangen, wann jemand „infiziert“ ist bzw. man von einer medizinischen Infektion spricht, die dann auch für andere Menschen wirklich ansteckend ist, da die Viruslast ausreichend für eine Übertragung sein muss.
Die Schließung der Deutschen Volkswirtschaft war unnötig!
Haben die Maßnahmen der Regierung gegen das Corona-Virus gewirkt? Nein, sagt der Finanzwissenschaftler Prof. Homburg. Die Reproduktionszahl 1, die die Kanzlerin als Erfolg des Lockdown präsentiert, war schon 2 Tage vor den Maßnahmen des 23.3.2020 erreicht. „Der Lockdown hat überhaupt keine Auswirkungen auf die Verbreitung des Virus“, so der ehemalige Regierungsberater von Kanzler Schröder. Außerdem sei die Pandemie in Europa so gut wie vorbei, meint Prof. Homburg und verweist auf die neusten Zahlen des Euromomo.
Corona 2021 ff
Coronaviridae • Nilses • Public domain
Am 31.03.2020 erläßt die Bayerische Staatsregierung (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) die bis 19.04.2020 geltende
Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
(Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV)
Vom 27. März 2020
(BayMBl. Nr. 158)
BayRS 2126-1-5-G
Da die Corona-Erkrankungen nach Auslaufen der BayIfSMV am 19.04.2020 und auch später nach einem Dutzend oder mehr von Folgeverordnungen nicht ausgerottet sein wird, schlug die Buergerplattform vor, besondere Schutzmaßnahmen für „spezielle Risikogruppen“ (ältere Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen, Raucher) vorzunehmen, da damit diejenigen aus dem Infektionsgeschehen herausgehalten werden, die im Falle einer echten Infektion die Ressourcen des Gesundheitssystems voraussichtlich am häufigsten und am intensivsten beanspruchen.
Darüber hinaus gehören Maßnahmen zur Stärkung des Immunsystems in die Bevölkerung eingeführt und staatlich gefördert. Mit einem geschwächten Immunsystem hat der Mensch gegen alle Infektionskrankheiten kaum Abwehrkräfte. Die derzeitige Maskenpflicht schwächt unser Immunsystem. Mit den derzeitigen Maßnahmen werden die Bürger zunehmend krank und die Infektions-Zahlen steigen trotz strikten Maskentragens und Abstandswahrung in Herbst und Winter an. Gerade für ältere Menschen mit geschwächtem Immunsystem haben Infektionskrankheiten (besonders der Lunge) fatale Folgen. Das Corona-Virus ist aggressiv aber nicht so tödlich, dass wir Menschen es nicht in den Griff bekommen können. Besonders bei Risikogruppen kann das Immunsystem durch Gesundheitsmaßnahmen wie vitaminreiche Ernährung, Vermeidung von Rauchen und Verzicht auf Masken wie auch Bewegung an der frischen Luft enorm gestärkt werden.
Eine Rückkehr zum Alltag wie vor „Corona“ wird allerdings hauptsächlich wegen Eigenart und Anzahl der PCR-Tests länger dauern, als die meisten denken:
Es ist das Gesetz der großen Zahl: je mehr man testet, umsomehr findet man. Trotz der stark angestiegenen Testzahlen im August 2020 wurden jedoch relativ weniger Positive aufgezeigt, was die Annahme untermauert, dass es sich um keine Massenerkrankung handelt. Das Virus ist wohl wie die gewöhnliche Grippe jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen und wird wie auch die ordinäre Grippe nach 80 Jahren Grippeimpfung nicht mehr komplett verschwinden.
(aktualisiert am 05.01.2021)
Der Deutsche Richterbund fordert enge zeitliche Befristung aller Maßnahmen & Wahrung der Verhältnismäßigkeit
Die Geschäftsstelle des DRB in der Kronenstraße • Jörg Zägel • CC BY-SA 3.0
Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert nun fast wörtlich das, was die AfD vor genau drei Wochen (eine Ewigkeit in Zeiten des Corona-Shutdowns) gefordert hat:Enge zeitliche Befristung aller Maßnahmen & Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
Zunehmend Verunsicherung in der Corona-Krise
Klostermann-Kreuz bei Bodenmais • © Peter Hollatz www.Zellertal.name
Was heißt in den Verordnungen und Pressemeldungen „verboten“ – „erlaubt“ – „soll“ – „kann“ und ganz originell im Verordnungswesen „angehalten“?
Heute heißt es nach einer dpa-Meldung im Viechtacher Bayerwaldboten:
„Privatreisen bleiben verboten“
weiter unten im Text heißt es dann
„Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten sollen die Bürger weiter verzichten“
Ja was denn nun? Ist das Reisen klar verboten oder soll man es reduzieren/vermeiden?
Was machen unsere Politikspezialisten da, – zuerst alles verniedlichen um dann in blinden Aktionismus zu verfallen?
Brief an die Bundesrechtsanwaltskammer in Causa Bahner « Der Nachrichtenspiegel
Bayerische Ausgangsbeschränkung rechtswidrig?
Verbotsschild zum Besuchsverbot in den München Kliniken • Partynia • CC BY-SA 4.0
Die Bayerische Ausgangsbeschränkung wurde per Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 unter Berufung auf § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen. Dies dürfte rechtswidrig sein. Der § 28 IfSG ist m.E. keine taugliche Rechtsgrundlage für epidemische Maßnahmen, mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist.
Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügung oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder gute Aussichten auf Erfolg.
Die Norm deckt zwar Eingriffe, die auf Einzelpersonen bezogen sind, gestattet aber keine auf die Allgemeinheit bezogenen. Zudem dürfen solche Maßnahmen auch nur kurzfristig verhängt werden, was sich direkt aus dem Wortlaut der Norm ergibt. Dort heißt es nämlich: „bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“. Darunter fällt offensichtlich keine pauschale zweiwöchige Verfügung.
Das VG München hat im Übrigen aus formalen Gründen die in Bayern erlassene Ausgangsbeschränkung zugunsten zweier Einzelpersonen vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht zweifelte an, dass die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden durfte.
Als Folge wurde diese Allgemeinverfügung zunächst durch die
Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 130, BayRS 2126-1-4-G)
und am 31.03.2020 durch die
Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
(Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV)
Vom 27. März 2020
(BayMBl. Nr. 158)
BayRS 2126-1-5-G
ersetzt.
Die Buergerplattforn schlägt vor nach Auslaufen der BayIfSMV am 19.04.2020, besondere Schutzmaßnahmen auf „spezielle Risikogruppen“ (ältere Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen, Raucher) zu konzentrieren, da damit diejenigen aus dem Infektionsgeschehen herausgehalten werden, die im Falle einer Infektion die Ressourcen des Gesundheitssystems voraussichtlich am häufigsten und am intensivsten beanspruchen.
Eine Rückkehr zum Alltag wie vor der Corona-Pandemie wird allerdings länger dauern, als die meisten denken und Vorsichtsmaßnahmen zum Ansteckungsschutz auch weiterhin erforderlich machen.